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2020 lieber vergessen? Stop! Da waren auch sehr positive Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Aktualisiert: 8. März 2021


von Angela Kolovos Das vergangene Jahr stand im Schatten der Pandemie und der damit einhergehenden Themen im Arbeitsrecht. Dabei zeigte sich, dass Betriebsräte in derartigen Ausnahmesituationen unabdingbar sind. Egal welches dominierende Thema, ob Home Office oder Mobiles Arbeiten im Allgemeinen, Kurzarbeit oder Corona-Regeln im Betrieb – nichts davon geht ohne den Betriebsrat und sein Einverständnis. Da waren und sind Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit Betriebsräten eindeutig besser aufgestellt.

Die einzelnen Arbeitnehmer*innen – und damit Ihr als ihre Vertreter*innen – mussten Fragen der Kinderbetreuung, Quarantäne und Urlaub in Angriff nehmen. Und auch die Betriebsräte standen bezüglich ihrer Arbeit vor Herausforderungen der Pandemiekonformität – wobei der Gesetzgeber darauf mit dem Einzug von digitalen Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen in die Praxis durch § 129 BetrVG reagierte.

Mit der Verschärfung der Lage rückten prekäre (Fleischindustrie) und unterschätzte (insbesondere im Pflege- und Gesundheitssektor) Arbeitsverhältnisse in den Fokus der Aufmerksamkeit – und erfahren hoffentlich dadurch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Begriff „Systemrelevanz“ machte die Runde.


Im Schatten fanden jedoch auch andere bedeutende Ereignisse statt: Die erste Entscheidung, die die neue Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung positiv aufgriff und damit die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung bestätigte, wurde rechtskräftig (ArbG Emden, 20.02.2020, 20 Ca 94/19). Das BVerfG entschied, dass Gewerkschaften auch auf dem Betriebsgelände streiken dürfen (BVerfG, 09.07.2020, 1 BvR 719/19). Das LAG Köln stellte fest, dass ein Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer*innen kündigen und gleichzeitig Leiharbeiter*innen behalten dürfe ( LAG Köln, 02.09.2020, 5 Sa 14/20). Und das BAG stellte fest, dass Crowdworker*innen unter Umständen Arbeitnehmer*innen sind (BAG, 01.12.2020, 9 AZR 102/20). Diese Lichtblicke im Arbeitsrecht sind ein Grund, weshalb wir 2020 vielleicht doch nicht vergessen sollten – auch war es das Jahr, in dem das 100jährige Jubiläum des Betriebsrätegesetzes, des Vorläufers des BetrVG, stattfand.

In diesem Sinne wünsche ich uns ein frohes neues Jahr, in dem es weniger pandemiedominierte Themen und mehr Lichtblicke gibt – auch im Arbeitsrecht! Zur Person – Angela Kolovos ist seit 2015 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach der Arbeit in einem globalen Unternehmen hat sie sich bewusst für die Vertretung der Rechte von Arbeitnehmer*innen entschieden. Sie ist Mitglied in der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., der IG Metall sowie der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

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