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Arbeitsrecht-Seminare und -Weiterbildungen für Betriebsräte

Aktualisiert: 21. Apr. 2020


Als Betriebsrat oder Betriebsrätin benötigst du ein umfangreiches Wissen zu sehr unterschiedlichen Themenfelder. Einer der wichtigsten Bereiche ist mit Sicherheit das Arbeitsrecht. Du bist erster Ansprechpartner oder erste Ansprechpartnerin, wenn es dazu im Betrieb zum Konflikt kommt. Nur wenn du mit den einschlägigen Paragraphen des Arbeitsrechts vertraut bist, kannst du diese Aufgabe wahrnehmen.


Insbesondere neugewählte Betriebsräte müssen auf diesem Gebiet schnell fit sein. Unsere Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht liefert dir einen umfassenden Überblick und nehmen Bezug zu konkreten Beispielen aus dem betrieblichen Alltag.


Das Arbeitsrecht im Überblick

Welche Bereiche im betrieblichen Alltag sind konkret im Arbeitsrecht geregelt? Grundsätzlich umfasst es alle relevanten Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit. Es regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aber wie sieht das in der Praxis aus? In drei Seminaren zum Thema Arbeitsrecht bekommst du, neben der Theorie, an Hand von Fallbeispielen ein solides Wissen von unseren Experten. Die drei Weiterbildungen behandeln dabei verschiedene Bereiche:

Der Arbeitsvertrag

Das zentrale Element eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Hier werden die Rahmenbedingungen (Dauer, Vergütung, Hauptpflichten) des Arbeitsverhältnisses geregelt. Als Betriebsrat oder Betriebsrätin hast du bei Einstellungen ein Mitspracherecht. So ist beispielsweise der Arbeitsvertrag ungültig, wenn keine Zustimmung des Betriebsrates vorliegt. Hier benötigst du ein fundiertes Wissen zu den gesetzlichen Regelungen und zum Gültigkeitsprinzip im Arbeitsrecht sowie den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Neueinstelllungen. In dem Seminar “Arbeitsrecht 1 - Arbeitsvertrag” lernst du alle wichtigen Fakten zum Arbeitsvertrag und deine Rolle als Betriebsrat bei Einstellungen.


Bestehende Arbeitsverhältnisse und Tarifrecht

Als Betriebsrat oder Betriebsrätin stellst du sicher, dass alle Vorgaben aus dem Arbeitsrecht eingehalten werden. Dies gilt natürlich auch für ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Neben dem Arbeitsvertrag sind an dieser Stelle das Tarifrecht und konkrete Betriebsvereinbarungen relevant. Du setzt dich für die Belange der Belegschaft ein und berätst im Konfliktfall, beispielsweise wenn es um nicht bezahlte Entgelte oder den Urlaubsanspruch geht. Damit du diese Aufgabe wahrnehmen kannst, vermittelt das Seminar “Arbeitsrecht 2 - Arbeitsverhältnis” dir alle Aspekte rund um das Tarifvertragsrecht und Arbeitszeitregelungen.


Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung, kommt es unter Umständen zum Streit. Als Betriebsrat musst du deshalb sämtliche Schutzrechte für die Beschäftigten kennen, um richtig Handeln und den Betroffenen helfen zu können. Das dritte Seminar im Bereich Arbeitsrecht "Arbeitsrecht 3: zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses" legt deshalb den Fokus auf alle möglichen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wie zum Beispiel den Unterschied zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Außerdem lernst du Alternativen zur Kündigung kennen und wie du deine Kollegen im Konfliktfall im Rahmen arbeitsgerichtlicher Verfahren unterstützen kannst.



Fazit

Ohne ein solides Wissen zu rechtlichen Bestimmungen rund um das Beschäftigungsverhältnis bist du in der Praxis aufgeschmissen. Nur wenn du dich im Arbeitsrecht auskennst, kannst du deine Aufgabe als Betriebsrat oder Betriebsrätin wahrnehmen und die Belegschaft bestmöglich beraten und unterstützen. Die Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht lassen keine Fragen offen und liefern praktische Fallbeispiele aus erster Hand.

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