Alles rund um personelle Entscheidungen und zum Arbeitsverhältnis fällt im wesentlichen unter das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten. Aber Vorsicht: Nicht bei allen Bereichen kannst du als neugewählter Betriebsrat Einfluss nehmen. Lies hier, was du bei den sogenannten Personellen Maßnahmen beachten musst - und welche Mittel euch wann zur Verfügung stehen.
Dein Handlungsspielraum bei Personellen Maßnahmen
Mitarbeiterinnen, die von einer Abmahnung oder gar der Kündigung betroffen sind, wenden sich in der Regel an ihren Betriebsrat oder ihre Betriebsrätin. Also an Dich. Kenne deshalb die Grundlagen und deinen Handlungsspielraum genau, damit du deine Kollegen und Kolleginnen sicher berätst. Die umfassenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsrechts eröffnen dir als neuer Betriebsrat erhebliche Handlungsspielräume bei der Einstellung, Versetzung, Abmahnung, Kündigung und Befristung von Beschäftigten.
Das Seminar ist speziell auf neugewählte Betriebsräte zugeschnitten. Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln dir das 1 mal 1 der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zum Arbeitsverhältnis. Vor allem die zentralen Aspekte und Möglichkeiten für die politische, juristische und tarifvertragliche Einordnung einer Konfliktsituation, werden dir im ersten Schritt erklärt. Bildlich gesprochen wirst du im Betriebsräteseminar mit einem Kompass und der entsprechenden Landkarte ausgestattet, um dich künftig im Dschungel der verschieden Personellen Maßnahmen zurecht zu finden.
Im zweiten Schritt zeigen wir im Seminar gut nutzbare Chancen und hinderliche Barrieren der Mitbestimmungsrechte auf und machen dich in den unterschiedlichen Konfliktebenen für Beschäftigte verhandlungssicher. Anschließend lernt ihr wie die drei wichtigsten Werkzeuge Mitwirkungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Verweigerungsrecht richtig anzuwenden sind und welche Möglichkeiten ihr damit gewinnt.
Betriebsräte spielen bei Personellen Maßnahmen eine große Rolle
Vor allem aber zeigt dir das Seminar auf, wann du als neugewählter Betriebsrat ins Spiel kommst. Du hast bei Zusammenschlüssen mit anderen Unternehmen oder der Spaltung von Betrieben als Betriebsrat Mitwirkungsrecht. Dieses Recht beginnt bei der Information durch den Arbeitgeber und ermöglicht es den Betriebsräten über Anhörungen, Beratung und ggf. Widerspruch auf die Entscheidung der Arbeitgeber einzuwirken.
Du hast als neuer Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei dem Erstellen von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen durch den Arbeitgeber. Ohne die Zustimmung des Gremiums kann diese Änderung nicht durchgeführt werden.
Ebenfalls musst du bei jeder Einstellung, Ein-/Umgruppierung oder Versetzung informiert werden. Denn bei diesen personellen Einzelmaßnahmen hast der Betriebsrat das Recht die Zustimmung zu verweigern.
Welche Situationen in der Praxis noch auf dich zukommen können und welche Rechte du in diesen Fällen anwenden kannst, erfährst Du aus erster Hand im Praxisseminar Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln.
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