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In 5 Schritten zum Betriebsrats-Seminar

Aktualisiert: 14. Apr. 2019


In 5 Schritten zum erfolgreichen Betriebsrats-Semiar

Nach der Wahl zum Betriebsrat geht es meist schnell zur Sache: Auf dich warten: Sitzungen, Meetings, Mitarbeitergespräche und Beschlüsse. Die Arbeit als Betriebsrat kann schnell unübersichtlich werden. Lerne deshalb am besten zeitnah die eigenen Rechte und Aufgaben als Betriebsrat kennen. Das gelingt dir als neugewählter Betriebsrat am besten in unseren gezielten Fortbildungen und Seminaren. Hier erfährst du in fünf einfachen Schritten, wie du als Betriebsrat zu deinem passenden Seminar kommst - und was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber das zu verhindern versucht.

Betriebsräte dürfen (und sollen) sich bilden!

Bevor ihr euch um eure Seminarplanung kümmert, hier ein paar wichtige Punkte, die du wissen und beachten solltest:

  1. Betriebsräte haben das Recht und die Pflicht sich für ihre Tätigkeit fit zu machen! Festgehalten ist das Im Betriebsverfassungsgesetz §37.6 BetrVG und §96 BetrVG. Beachte bei der Auswahl deiner Schulung, dass die vermittelten Inhalte deines gewählten Seminars auch unmittelbar im Bezug zu deiner Betriebsratsarbeit stehen- Probleme mit dem Arbeitgeber sind damit einfach zu umgehen. Grundwissen über Gesetze, Tariffragen und Personelle Maßnahmen gehören ebenso dazu, wie spezielle Fachkenntnisse zum Arbeitsrecht oder zur Umstrukturierung. Wichtig: Prüft vorab, ob die Schulung zertifiziert und "§ 36,7-fähig" ist.

  2. Um den Schulungsanspruch wahrnehmen zu können, muss der Betriebsrat als gesamtes Gremium dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen mitteilen! WER fährt WIE lange zu WELCHEM Seminar? Das müsst ihr in einem Betriebsrats-Beschluss festhalten und dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen.

  3. Der Arbeitgeber muss die anfallenden Kosten übernehmen! Der Arbeitgeber ist verpflichtet das jeweilige Betriebsratsmitglied für die Dauer des Seminars freizustellen und übernimmt die anfallenden Seminarkosten.

In 5 Schritten zum Seminar - so einfach geht es!


Der Arbeitgeber mauert - was tun?

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber versuchen den Bildungsanspruch abzulehnen - aus welchen Gründen auch immer. Als Betriebsrat steht euch wie gesagt ein Recht auf Weiterbildung zu, also nicht unterkriegen lassen und gemeinsam mit dem Betriebsrat die Einwände von oben abwehren. Einige Fälle kommen häufig vor - Wie löst man also solche Situationen? So geht´s:

Fall A - Arbeitgeber (AG) bestreitet Notwendigkeit:

1) Sofort eine Betriebsratssitzung einberufen

2) Erforderlichkeit der Weiterbildung begründen

3) Festhalten an der Schulung beschließen

4) Beschluss und Begründung dem AG mitteilen.

Fall B - Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt:

1) Sofort eine Betriebsratssitzung einberufen

2) Erforderlichkeit der zeitlichen Lage begründen

3) Festhalten an der Zeitlichen Lage beschließen ODER 3.1) anderen Schulungstermin mit AG vereinbaren

4) Beschluss und Begründung dem AG mitteilen.

Fall C - Arbeitgeber verweigert die Zahlungsübernahme

1) IG Metall einschalten

2) Rechtsbeistand holen

3) Im Zweifel vors Arbeitsgericht

Weitere Informationen zur Freistellung und zu Konflikten mit dem Arbeitgeber findest Du hier: https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber

Gute Bildung hilft in der betrieblichen Praxis!

Als Betriebsrat stehen immer wieder neue Schwerpunkte und Problemstellungen im Fokus. Lebenslanges lernen und weiterbilden bleibt daher auch als Betriebsrat nicht aus. Weiterbildungen und Seminare sollten daher gerade von Betriebsräten regelmäßig wahrgenommen werden. Also wo Du schonmal hier bist: Schau dir unser IG Metall Bildungsprogramm an.

Du hast konkrete Fragen oder Probleme mit dem Arbeitgeber? Wir sind für dich da und helfen dir! Melde dich einfach bei deiner IG Metall vor Ort. Oder zentral bei Elvira Scholz +49 69 6693 2508

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