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Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln

Seminarbeschreibung

Bei sämtlichen Entscheidungen rund um das Arbeitsverhältnis und anderen personellen Entscheidungen haben die Betriebsräte ein Mitspracherecht. Daher sollen sie in der Lage sein, Mitarbeiterinnen, die von personellen Maßnahmen wie zum Beispiel Abmahnung oder Kündigung betroffen sind, im Konfliktfall richtig zu beraten und zu begleiten. Dieses Mitbestimmungsrecht gilt bei Einstellung, Versetzung, Abmahnung, Kündigung und Befristung von Beschäftigten. Die Umsetzung von personellen Maßnahmen sowie die besonderen Schutzrechte für die Beschäftigten werden durch die rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. explizit im Arbeitsrecht geregelt. Hier sind auch die Handlungsmöglichkeiten und das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte geregelt.

Ein solider Überblick zu den einschlägigen Rechtsquellen ist die Basis, um die Interessen der Beschäftigten rund um das Arbeitsverhältnis vertreten zu können. Betriebsräte stehen den Beschäftigten im Konfliktfall mit Rat und Tat zur Seite. Die Bedingungen und Rahmenbedingungen dabei sind jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Deshalb sollten Betriebsräte die Situation richtig einschätzen können und sämtliche Faktoren, die für den Konfliktfall relevant sind, im Blick haben.

Das Seminar “Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln” vermittelt die Grundlagen der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zum Arbeitsverhältnis. Es behandelt die zentralen Aspekte für die politische, juristische und tarifvertragliche Beurteilung einer Konfliktsituation. Außerdem sollen im Seminar Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte aufgezeigt und die unterschiedlichen Konfliktebenen für Beschäftigte im Betrieb analysiert werden.

Termine

Moderation

Seminar-Nr.

Unser Seminar für Betriebsrät*innen zu Personellen Maßnahmen

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