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Sprockhövel

Neue Infektionsschutzregeln – Bedeutung für die BR-Gremien

Seminarbeschreibung

Am 22. April hat der Bundestag den § 28a in seiner neuen Fassung in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Diese sogenannte „Bundesnotbremse“ führt erstmals bundesweit einheitliche und vor allem verbindliche Inzidenzwerte ein. Am selben Tag wurde auch die veränderte SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen. In der Verordnung wird u.a. festgelegt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens 2 Corona-Testangebote pro Woche machen müssen.
Im Seminar wollen wir uns die neuen Regelungen genauer ansehen und über mögliche Konsequenzen für die betriebliche Praxis diskutieren. Themen:
- DieneueSARS-CoV-2ArbeitsschutzverordnunginderbetrieblichenUmsetzung
- AnforderungenandieGefährdungsbeurteilung
- RechteundPflichtenvonArbeitgeber,BetriebsratundBeschäftigten
- MitbestimmungsrechtedesBetriebsratsbeibetrieblichenPandemiemaßnahmen
- ZusammenarbeitderbetrieblichenArbeitsschutzakteurewährendderPandemie

Termine

20.05. | 09:00 - 12:00

Moderation

Heinz Fritsche, OliverWinkler, Roswitha Schneider

Seminar-Nr.

Vier Lerneinheiten à 90 Min.

Teilnehmer-Anzahl

25

Kosten

285,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenverteter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

SX042021WEB

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