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Kritische Akademie Inzell

Mitbestimmung und Betriebsratshandeln bei Hitze bzw. Kälte

Seminarbeschreibung

Grundsätzlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Sache des Arbeitgebers. Dieser trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Betriebsrat kann in diesem Bereich deshalb nur dann mitbestimmen, wenn die gesetzlichen Vorgaben dem Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum überlassen. Im Fall von Hitze oder Kälte ist das der Fall, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.

Termine

16.06. | 09:00 – 16:00

Moderation

Ludwig Wittmann, Werner Fick

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

14

Kosten

480,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Bemerkungen

vier Lerneinheiten à 90 Min.

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