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Seminarinhalte
Kritische Akademie Inzell
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln bei Hitze bzw. Kälte
Seminarbeschreibung
Grundsätzlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits-und Gesundheitsschutz Sache des Arbeitgebers. Dieser trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Betriebsrat kann in diesem Bereich deshalb nur dann mitbestimmen, wenn die gesetzlichen Vorgaben dem Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum überlassen. Im Fall von Hitze oder Kälte ist das der Fall, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
Termine
16.06. | 09:00 – 16:00
Moderation
Ludwig Wittmann, Werner Fick
Seminar-Nr.
-
Teilnehmer-Anzahl
14
Kosten
480,00 €
Zielgruppe
Betriebsrät*innen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Bemerkungen
vier Lerneinheiten à 90 Min.
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