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Sprockhövel

Mal eben alle Testen?

Seminarbeschreibung

Je länger die Corona-Krise andauert, desto intensiver wird über eine Teststrategie diskutiert. Eine gesetzliche Testpflicht bzw. die Voraussetzungen dafür, dass Arbeitgeber Schnelltests verpflichtend anordnen können, wurde bisher nicht beschlossen. Auch die Corona- Arbeitsschutzverordnung sieht eine solche Pflicht nicht vor. Dennoch wollen immer mehr Arbeitgeber, dass sich die Beschäftigten regelmäßigen Schnelltests unterziehen.

Im Seminar wollen wir verschiedenen Fragen nachgehen:
– Kann sich der Arbeitgeber dabei auf sein Direktionsrecht stützen
– Bietet das Infektionsschutzgesetz eine Grundlage für verpflichtende Tests
– Welche Tests kommen überhaupt in Frage und worin bestehen die Unterschiede
– Wie verlässlich ist das Testergebnis; wo bleibt bei all dem der Datenschutz?

Termine

13.04. | 09:00 - 10:30

Moderation

Heinz Fritsche

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

begrenzt

Kosten

kostenfrei

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenverteter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs 4 SGB IX

Bemerkungen

Seminar-Nr.: SX081521WEB

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