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Betriebspolitische Angebote

Bestehendes Arbeitsverhältnis und Arbeitsentgelt

Seminarbeschreibung

Bei Entscheidungen rund um das Arbeitsverhältnis haben die Betriebsräte ein wichtiges Mitspracherecht. Sie setzen sich für die Belange der Beschäftigten ein und können Betriebsvereinbarungen mit den Arbeitgebern schließen.

Im bestehenden Arbeitsverhältnis unterstützen Betriebsräte die Beschäftigten bei Konflikten nach Arbeitsunfällen, gehen Beschwerden nach, überprüfen im Zweifelsfall Eingruppierungen der Beschäftigten und legen im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung Widerspruch ein.Zusätzlich beraten sie die Belegschaft in wichtigen Fragen der Haftung zum Beispiel bei Unfällen oder Fahrlässigkeiten. Hierfür spielen grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, kollektiven und individuellen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte sowie ein fundiertes Wissen in tarifrechtlichen Fragen eine zentrale Rolle. Insbesondere im Bereich Tarifrecht sind zahlreiche Aspekte wie zum Beispiel die Tarifautonomie sowie die Inhalte und Reichweite von Tarifverträgen von zentraler Bedeutung.Ein umfassendes Wissen in diesen Themenfeldern ist notwendig, um eine kompetente Beratung der Beschäftigten sicherzustellen.

In dem Seminar “Arbeitsrecht II” wird das Handwerkszeug im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses vermittelt. Die Fortbildung behandelt alle wichtigen Aspekte rund um das Arbeitsentgelt. Hier stehen insbesondere das Tarifvertragsrecht sowie Arbeitszeitregelungen im Fokus. In der Fortbildung zum Arbeitsrecht II vermitteln renommierte Juristen die rechtlichen Grundlagen sowie mögliche Handlungsstrategien und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte. Anhand von praktischen Beispielen und Fällen aus der aktuellen Rechtsprechung werden Fragestellungen behandelt, mit denen Betriebsräte im Alltag konfrontiert sind.

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Seminar-Nr.

Das bestehende Arbeitsverhältnis

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