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Kritische Akademie Inzell

Arbeitsschutz nach Sars-Cov-2 Arbeitsschutzregel

Seminarbeschreibung

Das SARS-CoV-2-Virus ist längst nicht besiegt, die Pandemie dauert an. In der Arbeitswelt haben einige Betriebe die Produktion nie unterbrochen, in anderen wurde sie – mit unter in Schritten – wieder hochgefahren. Die Arbeitssituation der Beschäftigten ist extrem unterschiedlich. Teilweise wird noch kurzgearbeitet, manche Betriebe sind bereits wieder nahezu voll besetzt. Andernorts wird, wo es die beruflichen Aufgaben und die Rahmenbedingungen zulassen, zumindest zeitweise von zu Hause aus gearbeitet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im April 2020 einen Arbeitsschutzstandard erlassen, und diesen nun um eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ergänzt. Sie zeigt auf Grundlage des aktuellen Standes medizinischer Erkenntnis, mit welchen Maßnahmen die Infektionsrisiken durch Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz minimiert werden können und müssen.

Termine

Modul 1:
15.03. | 08:30 - 12:30
Modul 2:
18.03. | 08:30 - 12 :30

Moderation

Stefan Balkheimer

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

8

Kosten

430,38 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Bemerkungen

weitere Termine:
Modul 1
15.02.2021
08:30 –12:30 Uhr
Modul2
18.02.2021
08:30 –12:30 Uhr
Modul 1
15.03.2021
08:30 –12:30 Uhr
Modul2
18.03.2021
08:30 –12:30 Uhr

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