Title
I'm a paragraph. I'm connected to your collection through a dataset. Click Preview to see my content. To update me, go to the Data Manager.
Seminarinhalte
141 Ergebnisse gefunden für „“
- Das Betriebsrätestärkungsgesetz: Ein Schritt in die richtige Richtung
von Angela Kolovos Angela Kolovos ist seit 2015 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach der Arbeit in einem globalen Unternehmen hat sie sich bewusst für die Vertretung der Rechte von Arbeitnehmer*innen entschieden. Sie ist Mitglied in der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., der IG Metall sowie der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Der erste Entwurf liegt bereits vor und auch wenn es bei den Problemen, die durch das Gesetz aufgegriffen werden und den vorgeschlagenen Lösungen sicherlich noch „Luft nach oben“ gibt, ist es ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung, da das Gesetz die Position von Betriebsräten tatsächlich verbessern wird. Insbesondere sieht der Entwurf die Ausweitung der einfachen Wahlen, Vereinfachungen bei den Stützunterschriften sowie eine Verbesserung des Kündigungsschutzes von Wahlinitiator*innen vor. Außerdem wird klargestellt, dass dem Betriebsrat in IT-Fragen ein*e Sachverständige*r zusteht. Es werden aber auch digitale Betriebsratssitzungen sowie der digitale Abschluss von Betriebsvereinbarungen geregelt – wobei hier sehr wichtig ist, dass der Betriebsrat die Präsenz vorziehen kann. Auch klärt der Entwurf die Frage, ob der Betriebsrat Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, mit einem eindeutigen Nein. Die vielleicht wichtigste Neuerung ist aber die Aufnahme der mobilen Arbeit in den § 87 BetrVG als Frage der zwingenden Mitbestimmung. Die vielleicht wichtigste Neuerung ist die Aufnahme der mobilen Arbeit in den § 87 BetrVG als Frage der zwingenden Mitbestimmung.” Damit könnten einige Streitfragen geklärt und unsere Arbeit dadurch leichter gemacht werden. Nicht zu vergessen aber bleibt, dass es sich um einen ersten Entwurf handelt und daher die Regelungen nicht unbedingt insgesamt und in der bisher vorgeschlagenen Ausgestaltung Eingang in den Gesetzestext finden müssen. Dies bleibt abzuwarten. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode und vor den Betriebsratswahlen 2022 in Kraft treten – wir dürfen gespannt sein! Anmerkungen der Redaktion: Die vorgeschlagenen Neuerungen im Überblick: Verbessertes Wahlverfahren: Im BetrVG wird das vereinfachte Wahlverfahren nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet. Schutz der Wahl: Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, wird der Kündigungsschutz verbessert. Verbesserungen für Auszubildende: Die Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird gestrichen. Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung: Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung wird gestärkt und die Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung ermöglicht. Künstliche Intelligenz: Im Hinblick auf die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von KI und von Informations- und Kommunikationstechnik im Betrieb wird festgelegt, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik für den Betriebsrat als erforderlich gilt. Videokonferenzen: Betriebsräte erhalten die Möglichkeit, unter ausschließlich selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Mobile Arbeit: Um mobile Arbeit zu fördern, soll in § 87 Absatz 1 BetrVG ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt werden. Hintergründe zum Betriebsrätestärkungsgesetz: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es immer weniger Betriebsratsgremien. Laut Statistiken (IAB-Betriebspanels 2019) verfügen noch 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und 10 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland über einen Betriebsrat. Nur noch 41 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Westdeutschland sowie 36 Prozent in Ostdeutschland werden von Betriebsräten vertreten. Vor diesem Hintergrund intendiert der Gesetzgeber, die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu fördern und zu erleichtern und zugleich die Fälle der Behinderungen von Betriebsratswahlen zu reduzieren.
- Abstand, Maske, Autokino: Die Tarifverhandlungen unter Corona-Bedingungen
Derzeit müssen wir uns in der Metall- und Elektroindustrie auf lange und harte Tarifverhandlungen einstellen. Und wir sind dazu gezwungen, unseren Forderungen durch öffentlichkeitswirksame Aktionen Nachdruck zu verleihen. Im Zeichen von Hygienevorschriften und Schutzverordnungen ist dies nicht immer ganz einfach. Und auch die rechtliche Grundlage ist oft unklar. Die Situation erfordert viel Mut und Experimentierfreude! Dennoch ist es uns in den letzten Tagen gelungen, bundesweit rund 410.000 Mitglieder und Beschäftigte zu mobilisieren und auf die Arbeitgeber massiven Druck aufzubauen. In diesem Beitrag versuchen wir herauszufinden, welche Faktoren hierfür verantwortlich sind: Eine Erfolgsgeschichte des Arbeitskampfs. Die Ursachen Seit dem Ende der Friedenspflicht Anfang März sind im ganzen Land viele Beschäftigte den Aufrufen der IG Metall gefolgt und haben sich an Warnstreiks und Kundgebungen beteiligt. Zusammen haben wir mehr als 1.500 betriebliche Aktionen durchgeführt. „Die hohe Beteiligung zeigt deutlich: Die Beschäftigten stehen sehr klar hinter den Forderungen“, so Jörg Hofmann. Und sie zeige, dass die IG Metall auch in Corona-Zeiten handlungsfähig sei. Sachsen, 11. März, 13:30 Uhr: Rund 1.000 Mitarbeiter des Porsche-Werks Leipzig legen die Arbeit nieder und beteiligen sich an einem Auto-Korso. Bereits am Vortag haben rund 1700 Beschäftigte ihr BMW Werk umfahren. Baden-Württemberg, 12. März, 10 Uhr: Rund 29 000 KollegInnen versammeln sich zu einem digitalen Warnstreik hinter den Bildschirmen. Im Livestream auf streik-alarm.de werden unter anderem eine Gymnastik-Einheit sowie eine Kochshow übertragen, in der Bezirksleiter Roman Zitzelsberger eine Schakschuka nach einem Rezept von Ottolenghi zubereitet. Nordrhein-Westfalen, 16. März: Mit lautem Hupen treffen 1.500 motorisierte Teilnehmer*nnen auf dem Messeplatz in Düsseldorf ein, wo die IG Metall zu einem Warnstreik-Autokino aufgerufen hat. Die Kundgebung wird über LED-Wände und per Kurzwelle in die Fahrzeuge übertragen. Weitere 20.000 Beschäftigte aus 25 Betrieben in der Region unterstützen den Warnstreik durch Frühschluss-Aktionen oder vom Bildschirm im Homeoffice aus. In der Tat sind wir derzeit sehr erfinderisch, gehen mit den gegebenen Möglichkeiten kreativ um. Wir sorgen für mediale Aufmerksamkeit sowie für ökonomischen Druck auf die Arbeitgeber – und dies nicht immer, aber ziemlich oft, mit völlig neuen Mitteln. Hierfür dürften vor allem drei Gründe verantwortlich sein: Frühes Erkennen und Reagieren, die Mobilisierung und Unterstützung der Basis sowie die konsequente Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten. Frühes Erkennen und gute Vorbereitung Unsere Verhandlungsführer*innen und Expert*innen in den Tarifkommissionen haben sich bereits sehr früh auf ernsthafte Konflikte und Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite eingestellt. „Angesichts unserer Forderungen war es klar, dass gute Argumente alleine nicht ausreichen würden“, so Thorsten Gröger, Bezirksleiter des Bezirkes Niedersachsen. In dieser Situation herrschte allerdings noch keine Gewissheit, wie die Beschäftigten in der Pandemie zu erreichen sind, um ökonomischen Druck auf die Arbeitgeber aufbauen zu können. Von Vorteil, so Thorsten weiter, war sicherlich, dass die Arbeitgeberseite uns aufgrund der Pandemie unterschätzt hat. Sie ist davon ausgegangen, dass wir aufgrund der Hygienebestimmungen „gelähmt“ oder entmutigt seien: „Da haben wir sie aber aus ihren Träumen herausgerissen und gründlich enttäuscht!“ Denn ganz im Gegenteil: Die Geschäftsstellen und die Beschäftigten in den Betrieben haben sehr schnell eine Unmenge an Aktionsideen zusammengetragen, die zum Teil bereits unter Corona-Bedingungen erprobt worden waren. Die sichere Durchführbarkeit stand dabei immer im Vordergrund. Für Thorsten steht fest: „Am Ende werden wir durch solidarisches Handeln dazu in der Lage sein, die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit zu zwingen.“ Die Mobilisierung der Basis Helene Sommer ist Erste Bevollmächtigte der IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben. Ihr Credo des pandemischen Arbeitskampfes entspricht dem der Gesamt-IG Metall: “Bei uns darf sich niemand anstecken – wir müssen jedoch auch handlungsfähig bleiben!” Und beide Ziele hat Helene in den letzten Monaten dann auch konsequent umgesetzt. Um die Beschäftigten in den Betrieben informieren und mobilisieren zu können, war Face-to-Face-Kommunikation trotz Corona das Mittel ihrer Wahl: „Mit Schnelltests und FFP2 ist vieles möglich!“ In jenen Fällen, wo der Zugang zu den Betrieben verwehrt war oder viele Mitarbeiter im Home Office feststeckten, stellten Chat-Programme wie Whatsapp, Telegram oder Signal sehr gute Alternativen dar. Bekanntlich lassen sich durch Gruppenchats viele Mitglieder zeitgleich erreichen und Nachrichten können umgehend durch Weiterleitung verbreitet werden. Und konnte man einzelne Mitglieder auf diese Art nicht kontaktieren, wurde nach guter alter gewerkschaftlicher Sitte einfach abtelefoniert. „Die Krise zeigt, dass wir zukünftig dazu fähig sein müssen, Beschäftigte außerhalb der Betriebe ansprechen und einbinden zu können. Wir müssen Plattformen und Formate entwickeln, die Beteiligung und Feedback ermöglichen. Dies wird sicherlich über die Pandemie hinaus von Bedeutung sein.“ Natürlich favorisiert Helene Kundgebungen, die draußen stattfinden: „Falls wir mit Parkplätzen nicht auskommen, sperren wir Straßen ab. Denn wir benötigen momentan einfach mehr Raum.“ Und falls die Behörden eine Kontakt-Nachverfolgung verlangen: Hierfür gibt es mittlerweile gut funktionierende Apps, wo sich die Teilnehmenden über QR-Codes anmelden können. Helene erzählt, dass Mobilitäts-Korsos ein corona-konformes Instrument sind, weil beispielsweise nicht nur beim Auto-, sondern auch beim Fahrradfahren der Abstand quasi vorprogrammiert ist. Auch bei Menschenketten ist das Abstandhalten gewissermaßen schon eingebaut. Helene ist der Überzeugung: „Die aktuelle Tarifrunde ist ja immer die schwierigste. Ich bin mir sich, dass wir gute Ergebnisse erzielen werden – selbst unter diesen Bedingungen.“ Das Ausreizen der rechtlichen Möglichkeiten Viele unserer Mitglieder würden sich zur Zeit mehr Rechtsklarheit im Bezug auf das Verhältnis zwischen Arbeitskampf, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie einerseits sowie Infektionsschutz andererseits wünschen. Weil es der Gesetzgeber versäumt hat, in Bezug auf die Durchführung von Warnstreiks, die Nutzung bestimmter digitaler Medien und Endgeräte sowie in Bezug auf betriebliche Zugangsrechte eindeutige Regelungen zu formulieren, operieren wir derzeit oft in einem rechtlichen Graubereich. Koalitionsfreiheit: Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantiert die Freiheit, sich zu Vereinigungen (Koalitionen) zusammenzuschließen, die der Wahrung und Förderung der Wirtschaftsbedingungen dienen. Die sogenannte negative Koalitionsfreiheit bedeutet das Recht, sich solchen Organisationen nicht anzuschließen. Dirk Schumann, Ressortleiter im Funktionsbereich Tarifpolitik, verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 9, Absatz 3 GG. Er betont, dass wir zwar einerseits in der Verantwortung stehen, für die Gesundheit aller Beteiligten Sorge zu tragen, dass aber andererseits der Schutz und die freie Ausübung des Arbeitskampfes durch das Grundgesetz gewährleistet ist. „Mögliche Konflikte sollten möglichst im Vorfeld mit den Behörden abgeklärt werden, damit während der laufenden Aktion keine Probleme auftreten. Das gibt nicht zuletzt auch den Teilnehmenden Sicherheit.“ Dirk empfiehlt, geplante Aktionen frühzeitig mit den Behörden abzusprechen und Hygienekonzepte abzustimmen – immer im Interesse eine reibungslosen Ablaufs: „Die Pandemie sollte uns nicht ein zweites Mal nach 2020 davon abhalten, unsere Forderungen im Hinblick auf Entgelt, Beschäftigungssicherung, Ausbildungssicherung und die faire und nachhaltige Gestaltung der Zukunft durchzusetzen.“ Fazit Auch in der Pandemie zeigt sich also: Wir Metaller*innen können Arbeitskampf am besten! Außerdem wird deutlich, wie viele unterschiedliche Rädchen im großen und komplexen Getriebe der IG Metall bei der Vorbereitung und Durchführung einer solchen Herkulesaufgabe ineinandergreifen müssen. Von der Vorstandsebene über die Bezirke bis zur Geschäftsstellen-Ebene. Von der Einbringung von Gesetzesvorschlägen im Bundestag über die rechtliche Klärung bestimmter Aktionen bis hin zur Mobilisierung der Basis. Unsere Stärke ist sogesehen gute Aufgabenverteilung, perfektes Teamwork und solidarische Verbundenheit ohne wenn und aber – das haben wir unseren Gegner*innen auf jeden Fall voraus. Und jetzt seid ihr an der Reihe! Wir möchten von euch wissen: Welche Aktionen haben euch bisher besonders gut gefallen? Habt ihr Anregungen für weitere Aktionen? Und nicht zuletzt: Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass wir unsere Forderungen durchsetzen können? Bitte schreibt uns! Seminartipp: Falls ihr Interesse daran habt, selbst oder im Team Aktionsideen zu entwickeln, sei euch unser Online-Seminar Beteiligungsformen und Ideen für die Tarifrunde –Markt der Möglichkeiten wärmstens ans Herz gelegt. Hier geht’s zum Terminüberblick und zur Anmeldung. TAUSCHT EURE IDEEN AUS UND VERNETZT EUCH! FÜR EINE ERFOLGREICHE TARIFRUNDE 2021!!
- Die befristete Verlängerung des § 129 BetrVG
Die Sitzungen der Betriebsräte auf Gesamt- oder Konzern-Ebene sowie der Jugend- und Auszubildenden-vertretungen können weiterhin online abgehalten werden. Wir klären, in welchen Fällen das möglich ist – und was ihr beachten müsst. Was ist eine „Sitzung“ laut Betriebsverfassungsgesetz? Laut Betriebsverfassungsgesetz sind die Regularien für eine Betriebsratssitzung erst dann erfüllt, wenn diese unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Zudem müssen die Teilnehmenden in einem (geschlossenen) Raum zusammenkommen. Ausformuliert wird dies in § 30 BetrVG, wonach Betriebsratssitzungen vertraulich sind, sowie in § 33 BetrVG, wonach Beschlüsse mit der „Mehrheit der Anwesenden“ gefasst werden müssen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass jede*r Teilnehmer*in seine*ihre Entscheidung selbständig, also frei von äußerem Druck, fällen kann. Die Entstehung des Paragraphen §129 BetrVG Um den Betriebsrat unter Corona-Bedingungen arbeitsfähig zu halten, hat die Bundesregierung mit dem § 129 eine befristete Neuregelung formuliert, nach der die physische Kopräsenz der Mitglieder nicht mehr zwingend erforderlich ist. Die Teilnahme an der Sitzung kann jetzt mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen. Beim § 129 BetrVG handelt es sich um eine Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, die am 1. März 2020 in Kraft getreten ist und wegen der anhaltenden Pandemie bis zum 30.06.2021 verlängert wurde. Bedingungen und Anwendungsfälle von Online-Sitzungen Wollt ihr eure Sitzung online oder per Telekonferenz durchführen, müsst ihr sicherstellen, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Ihr seid also dazu angehalten, euch allein in einem geschlossenen Raum aufzuhalten. Genau daher ist eine Aufzeichnung der Sitzung, die ja mit Applikationen wie Skype oder Zoom leicht zu bewerkstelligen wäre, verboten. Zudem solltet ihr für eine Verschlüsselung sorgen, welche die Teilnahme Dritter verhindert. Die Entscheidung, eine Sitzung online abzuhalten, liegt im Ermessen des Vorsitzenden. Dieser hat bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, dass die Sitzung mit physisch Anwesenden der gesetzliche Regelfall ist. So kann z. B. die Betriebsratssitzung in einem größeren Sitzungsraum stattfinden, wenn es die Abstandsregeln nötig werden lassen. Erst wenn besondere Umstände wie Kontaktverbote oder behördlich angeordnete Quarantäne eintreten, aufgrund derer das Abhalten einer Präsenzsitzung nicht möglich ist, sollte auf virtuelle Medien umgestellt werden. Um spätere Rechtskonflikte zu vermeiden, ist eine betriebliche Vereinbarung mit diesbezüglichen Bestimmungen sehr nützlich! Beispielsweise kann der Arbeitgeber befristet darauf verzichten, Betriebsratsbeschlüsse, die per Videokonferenz gefasst wurden, wegen formeller Fehler anzugreifen. Hier noch ein paar Tipps: Damit alle nachvollziehen können, dass die Entscheidungen der Teilnehmer*innen frei zustande gekommen sind, solltet ihr der Videokonferenz mit Kamera gegenüber einer Telekonferenz den Vorzug geben. Um bestimmte Risikogruppen zu schützen, könnt ihr auch gemischte Veranstaltungen durchführen. Digitale Veranstaltungen sollten in der Einladung begründet werden. Die Anwesenheitsliste wird ersetzt durch eine Teilnahmebestätigung der Teilnehmer*innen, die per E-Mail oder SMS an den*die Vorsitzende*n zu senden ist. Was unsere Gewerkschaftssekretäre dazu sagen Unsere Gewerkschaftssekretäre haben die Erfahrung gemacht, dass vom § 129 BetrVG momentan noch sehr wenig Gebrauch gemacht wird. Dies hat auch damit zu tun, dass viele Betriebsräte*innen mit den betreffenden Tools und Anwendungen (noch) nicht sicher umgehen können. In unserem Magazin geben wir zahlreiche Tipps zum Einsatz von Konferenz-Applikationen wie Zoom oder Skype. Und wir können euch beruhigen: Die Aneignung der nötigen Kenntnisse ist kein Hexenwerk! Übrigens: Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der*die Arbeitgeber*in die für die Durchführung von Videokonferenzen nötigen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Und das umfasst die Ausstattung sämtlicher Teilnehmer*innen!
- Online-Seminar „Markt der Möglichkeiten“: Wirkungsvolle Aktionen für die Tarifrunde
Lust auf 60 Minuten kreativen Austausch in Zoom? Ein neues Seminar, moderiert von Sebastian Seuffert und Markus Wünschel, sammelt Ideen zu Aktionen für die Tarifbewegung 2021 und hinterlegt diese auf einer Online-Datenbank. Wir haben die beiden Moderatoren zur Entstehungsgeschichte und zu den Intentionen des Seminars befragt. Soviel vorweg: Die Seminarteilnahme ist mehr als gewinnbringend für Betriebsrät*innen und andere betrieblich Engagierte, die in der Tarifrunde aktiv werden wollen! Was erwartet euch? Die Seminartermine dauern eine Stunde und die beiden Moderatoren legen starken Wert auf Austausch und Kollaboration. Die Teilnehmenden arbeiten zunächst mit einem Brainstorming-Tool, nämlich Mindmeister, in dem jeder seine Ideen, Vorhaben und Projekte mit Stichpunkten festhalten kann. Diese werden dann fünf unterschiedlichen Kategorien zugeordnet – nämlich Mitgliederwerbung, 24-Stunden-Streiks, Warnstreiks, Mitgliederkommunikation und Betriebs- und Abteilungsversammlungen. Nach dieser Individual-Arbeitsphase geben Markus und Sebastian dann einen einen kurzen Input. Besonderer Akzent liegt hier auf der Aktionsbroschüre der IG Metall – die allerdings nicht corona-konform ist. In ihr sind aber viele gute Hinweise enthalten, die an die aktuelle Situation angepasst werden können. Die Online-Datenbank für gute Aktionsideen In der zweiten Phase ist dann Gruppenarbeit angesagt: Hier werden auf einer Online-Plattform corona-konforme Ideen ausgearbeitet und durchgeführte Aktionen hinterlegt. Auch die Kontaktdaten werden im Interesse eines unkomplizierten Austausches aufgenommen. Visuelle Dokumentationen von durchgeführten Aktionen könnt ihr ebenfalls hochladen. Die betreffenden Links bleiben bis Ende der Tarifrunde aktiv und sind für alle Teilnehmenden einsehbar. Und im Falle von Nachfragen könnt ihr mit den Urhebern Kontakt aufnehmen und Tipps und Erfahrungsberichte einholen. Was wollen wir mit dem Seminar erreichen? Wir haben die beiden Moderatoren zur Entstehung des Seminar befragt. Sebastian äußert: „Wir wollten etwas Nützliches anbieten – also etwas, das uns momentan wirklich weiterhilft. Denn wir alle stehen corona-bedingt vor dem Problem, dass die Handlungs- und Aktionsmöglichkeiten oft unklar sind. Daraufhin haben wir die Köpfe zusammengesteckt und ein Brainstorming-Format entwickelt, durch das jeder seine Ideen mitteilen und zur Verfügung stellen kann: Ein Markt der Möglichkeiten eben.“ „Wir unterstützen die Teilnehmenden darin, tragfähige Aktions-Konzepte zu entwickeln, die in der aktuellen Tarifbewegung nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll sind – und eine starke Wirkung entfalten.“ Markus ergänzt: „Mit dem Seminar wollen wir die Bezirke und Geschäftsstellen in ihrer operativen Planung unterstützen – aber natürlich nicht verdrängen. Klar ist, dass wir die Teilnehmenden nicht zu wilden Aktionen motivieren wollen. Wir wollen sie sensibilisieren und auffordern, die Ideen in die Aktionsplanungen der IG Metall vor Ort einzubringen.“ Erfahrungen und Ergebnisse Schon jetzt sind viele Aktionsideen auf der Plattform dokumentiert. Diese wird bereits intensiv genutzt und sogar die Kampagnen-Abteilung hat auf der Suche nach corona-konformen Aktionsideen auf sie zurückgegriffen. Sebastian erzählt von seiner persönlichen Lieblingsaktion: „Besonders charmant fand ich die Idee eines wandelnden Kartons, der mit den Tarifforderungen auf allen vier Seiten durch die Werkhallen und Büros marschiert ist.“ Und Markus äußert: „Ich finde die verschiedenen Ideen, wie man zu Hause Flagge zeigen kann, sehr spannend. Auf diese Weise kann man die KollegInnen im Home Office einbinden und an einer zentralen Stelle im Betrieb oder im Wohnumfeld sichtbar machen. Man kann beispielsweise eine IGM-Flagge oder Ähnliches am Fenster sichtbar platzieren. Eine weitere Möglichkeit ist ein gemeinsamer Sitzstreik vor der Kamera, der auf einem Bildschirm als Stream oder Video visualisiert wird.“ Zielgruppe und Nutzen des Seminars Das Seminar lohnt sich für alle betrieblich Aktiven, weil der Austausch gewinnbringend ist und man Best Practice Ideen abgreifen kann – ohne das Rad ein zweites Mal erfinden zu müssen. Es ist extrem auf die aktuelle Situation bezogen – inhaltlich auf die Tarifrunde und kontextuell auf Corona – und fördert die überregionale Kommunikation und Interaktion unserer Gewerkschaft. Die Moderatoren bieten einen kreativen Raum, der dem Austausch und der Vernetzung dient und im Anschluss an das Seminar für die kollaborative Weiterarbeit geöffnet bleibt. Eure Aktionsideen könnt ihr dann in die bezirkliche und örtliche Aktionsplanung einbringen. „Wir nutzen die Schwarmintelligenz unserer KollegInnen und stellen Beteiligungsformen als Best Practice allen betriebspolitisch Aktiven zur Verfügung.“ Bedeutung der Tarifrunde 2021 Natürlich konnten wir es nicht lassen, die beiden Moderatoren zur Tarifrunde 2021 zu befragen. Für Markus besteht das Neue dieser Runde in der Verlagerung unserer Aktionen in den digitalen Raum. Besonders klug findet er die vorgeschlagene Verwendungsflexibilität des Forderungsvolumens, da die Situationen in den Betrieben momentan sehr unterschiedlich sind. Sebastian betrachtet die Tarifrunde als eine Möglichkeit, uns eine gute Ausgangspositionen im Hinblick auf den bevorstehenden Strukturwandel zu erarbeiten: „Zukunft ist das Stichwort! Und genau daher ist der Zukunftssicherungstarifvertrag auch so wichtig.“ Seminartitel Beteiligungsformen und Ideen für die Tarifrunde – Markt der Möglichkeiten Moderatoren Sebastian Seuffert ist hauptamtlicher Referent im IG Metall-Bildungszentrum Lohr / Bad Orb. Seine Schwerpunkte sind Entgelt- und Tarifpolitik. Markus Wünschel ist hauptamtlicher Referent im IG Metall-Bildungszentrum Berlin. Seine Schwerpunkte sind Betriebs- und tarifpolitische Grundlagenbildung, Betriebswirtschaft und Personalplanung sowie Tarifberatung. Anmeldung Die Termine für die nächsten Wochen werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Hier erhaltet ihr einen Überblick über alle aktuellen Online-Seminartermine. TAUSCHT EURE IDEEN AUS UND VERNETZT EUCH! FÜR EINE ERFOLGREICHE TARIFRUNDE 2021!!
- MIT BILDUNG STARK IN DIE ZUKUNFT
Mit Qualität, Professionalität und Kollegialität! Ein Kommentar von Irene Schulz. Wir erleben aktuell nicht nur eine Krise, die uns vor neue Herausforderungen stellt, sondern auch einen tief greifenden Wandel, der unsere Branchen und Industrie in rasantem Tempo verändert. In diesen Zeiten ist Mitbestimmung wichtiger denn je. Mitbestimmung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Innovation Sie sorgt in der Krise für Stabilität und Beschäftigungssicherung. Betriebsrät*innen spielen in den Betrieben eine aktive, eine gestaltende und fordernde Rolle, beteiligen die Belegschaften und verbinden technologischen mit sozialem Fortschritt. Das heißt aber auch: Interessenvertretung wird anspruchsvoller und damit fachliche Kompetenz, strategisches Erfahrungswissen und Beteiligungskompetenz immer wichtiger. Die Betriebsratswahlen im nächsten Jahr sind ein guter Anlass, frühzeitig Kandidat*innen zu gewinnen und die Qualifizierung, insbesondere der neu- und wiedergewählten Betriebsräte, zu planen. Passgenaue Qualifizierung wird wichtiger denn je: Durch unsere gewerkschaftliche Bildungsarbeit erhalten Betriebsrät*innen das notwendige Handwerkszeug, das weit mehr ist, als nur Qualifikation in rechtlichen Fragen. Denn unsere Arbeit wird dort spannend, wo die Paragrafen des Arbeitsrechts ihre Grenzen haben. Sie wird dort zum Erfolg, wo wir mit guten betriebs- und gewerkschaftspolitischen Strategien gute Arbeit auch im digitalen Zeitalter sichern und ausbauen. Wir bieten Qualität, Professionalität, Kollegialität! Die Kombination aus fachlicher Expertise, strategischem Erfahrungswissen und die Praxisnähe ist das Plus der Bildungseinrichtungen der IG Metall. Die Vielfältigkeit der Angebote und passgenaue Inhouse-Schulungen stehen für eine solide Grundlagenbildung und ein praxisrelevantes Aufbauprogramm. Stark und nachhaltig in die Zukunft – das geht mit gut qualifizierten Betriebsräten am besten! Irene Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Aktuelle Online-Seminare zum Thema: Vorbereitung zur BR Wahl 2022 – Ja, ist denn schon wieder Betriebsratswahl? Betriebsratsdialog: Der digitale Startschuss zur BR-Wahl Online-Einstieg für Nachrücker und Neugewählte im Betriebsrat
- Ein Blick nach vorn: Was erwartet uns 2021 im Arbeitsrecht?
Die Arbeitsrecht-Kolumne mit Angela Kolovos Viele Beschäftige fürchten eine Insolvenz- und damit Kündigungswelle. Es schadet nicht, sich frühzeitig mit Fachwissen zu Betriebsänderungen inkl. Interessenausgleich, zum Sozialplan sowie zur Insolvenz im Betrieb zu wappnen, um als Betriebsrat handlungsfähig zu sein. 2021 hält aber auch einige arbeitsrechtliche Neuerungen bereit, die den Arbeitnehmer*innen zugute kommen und die Mitbestimmung stärken. Den Anfang macht das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie grundsätzlich verbietet und die Arbeitszeiterfassung einführt – hoffentlich mit Modellcharakter für andere Branchen!? Der Mindestlohn wird angehoben – auf 9,60 € zum 01.07.2021, um in der Folge bis auf 10,45 € ab 01.07.2022 zu steigen. Auch bleiben die höheren Sätze des Kurzarbeitergelds als Hilfe für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bis zum Ende des Jahres bestehen sowie auch die Möglichkeit für Betriebsräte, bis Ende Juni digitale Sitzungen abzuhalten (§ 129 BetrVG). Außerdem ist einiges Positives bereits auf dem Weg: Ein Gesetzesentwurf zu Crowdworkern ist geplant, auch wenn wir 2021 mit einer Umsetzung nicht rechnen können. Ein erster Entwurf zum Mobile-Arbeit-Gesetz liegt schon vor, mit dem ein Antragsrecht von Arbeitnehmer*innen geschaffen werden soll. Das für Betriebsräte wohl wichtigste Gesetz, das derzeit in Bearbeitung ist, ist das Betriebsrätestärkungsgesetz – hier liegt auch ein erster Entwurf vor. Demnach sollen Betriebsratswahlen vereinfacht und durch Stärkung der Initiatoren gefördert werden. Das ist jedoch nicht alles: Der Entwurf sieht digitale Betriebsratssitzungen vor, Sachverständige für IT-Fragen, digitale Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen und – wohl die bedeutendste Regelung – zwingende Mitbestimmung bei mobiler Arbeit. Der Entwurf ist zu begrüßen, insbesondere da 2021 das Vorjahr der Betriebsratswahlen ist – und die wollen natürlich gut vorbereitet werden! In diesem Sinne solltet Ihr frühzeitig daran denken, Eure Wahlkampagne zu beginnen, damit das Jahr 2022 wiederum starke Betriebsräte hervorbringen kann. Zur Person – Angela Kolovos ist seit 2015 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach der Arbeit in einem globalen Unternehmen hat sie sich bewusst für die Vertretung der Rechte von Arbeitnehmer*innen entschieden. Sie ist Mitglied in der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., der IG Metall sowie der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
- Wir stellen vor: Sebastian Seuffert, hauptamtlicher Bildungsreferent
Sebastian Seuffert ist 39 Jahre alt, hauptamtlicher Bildungsreferent am Bildungszentrum Lohr-Bad Orb, verantwortlich für die entgelt- und tarifpolitischen Seminare. Angefangen hat er in der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit seiner ehrenamtlichen Bildungsarbeit, anschließend hat er Einstiegsqualifikationen für Betriebsrät*innen und Entgeltseminare angeboten. Sebastian ist in der Bildung der IG Metall gelandet, weil er sich gerne für andere einsetzt: „Den Nachkommenden spezielle Skills zu vermitteln, war schon damals in der Feuerwehr mein Job.“ Dort hat er jahrelang Jugendliche ausgebildet. Aktuell muss er zu Hause ran. Seine zwei schulpflichtigen Kinder sitzen mit ihm Corona-bedingt vormittags im Home-Schooling. Im Anschluss geht es ins Home-Office. „Ein Spagat, der viel Kraft erfordert“, gesteht er zu und merkt an, dass seine Frau im Büro eines Handwerksunternehmens arbeitet. Trotz seines jungen Alters konnte Sebastian vor seinem Wechsel zur IG Metall schon auf 18 Jahre betriebspolitischer Praxis zurückblicken. Seine Eindrücke von Bildungsarbeit damals: „Zu Beginn haben wir noch Frontalunterricht gemacht, dann kamen neue Lehrmethoden und Technik, die zu PowerPoint-Schlachten führten. Wir haben auch ganze Wände voll mit Metaplankarten planiert.“ Heute vertritt Sebastian die Auffassung: Lehre muss beweglich und vielfältig sein. Die Inhalte und Methoden sind stets an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Durch gezielte Fragestellungen versucht er heute die autodidaktischen Fähigkeiten seiner Teilnehmer*innen zu fördern und durch seine Erfahrungsimpulse zu flankieren, Hilfe zur Selbsthilfe also. Denn: „Da draußen im Betrieb sind wir ja auch nicht dauernd an ihrer Seite.“ Letztlich geht es ihm um die Förderung selbstständigen, eigenverantwortlichen und praxisnahen Lernens. „Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“ – Benjamin Franklin – Über welches Thema kannst du ohne Vorbereitung 30 Minuten referieren? Oh, da gibt es viele. Auf Grund der aktuellen Situation würde ich Resilienz (Definition: psychische Widerstandskraft; Fähigkeit, schwierige Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigung zu überstehen) wählen. Drei Themen, die jede*r Betriebsrat*in/Aktive in diesem Jahr lernen sollte. Konfliktfähigkeit, Umgang mit Rechtspopulismus/Verschwörungstheorien und Resilienz selbstverständlich. Welches Buch sollte jeder gelesen haben? Warum? Die Tarifvertragssammlung (natürlich die jeweils Passende). Denn nur wer weiß, was ihm tarifvertraglich zusteht, kann die Initiative zur Veränderung einleiten. Und wer keinem Tarifvertrag unterliegt wird erkennen, warum es wichtig ist Gewerkschaftsmitglied zu werden, um zu einem Tarifvertrag zu kommen.
- Online Seminare für Betriebsrät*innen: Eine digitale Bildungsreise vom 5.-23. Februar
Willkommen im Digitalen Dschungel. Hier sind für BetriebsrätInnen nicht nur versteckte Schätze zu heben, sondern es lauern auch Datenkraken, Computerviren und Ressourcenfresser. Insbesondere mit virtuellen Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen bewegen wir uns auf neuem Terrain. Unsere Online-Seminare sind auf solche Unwägbarkeiten abgestimmt. Sie klären über die rechtlichen Grundlagen und die technischen Voraussetzungen auf. Nehmt teil, begebt euch auf eine Bildungsreise und erwerbt in den nächsten Wochen umfassende Kenntnisse als Betriebsrat oder Betriebsrätin! Los geht es am 5. Februar mit dem Online-Seminar Betriebsratssitzungen im virtuellen Zeitalter. Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen für eine virtuelle BR-Zusammenarbeit. Es werden digitale Tools für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit vorgestellt. Auch bei der Umsetzung erhalter ihr kompetente Unterstützung. Am 8. Februar findet das Online-Seminar Digitale Betriebsversammlung statt. Wie ihr wisst, kann der Betriebsrat Betriebsversammlungen auch digital einberufen. Darüber hinaus lässt sich auf diese Weise auch eine Diskussions-Plattform für die Belegschaft gestalten. Das Online-Seminar klärt, was rechtlich, inhaltlich und technisch zu beachten ist. Es zeigt, wie man digitale Betriebsversammlung plant und umsetzt. 12. Februar. Wie gestalte ich mein Home Office? Immer dann, wenn es keine ausreichenden betrieblichen Regelung zum Homeoffice gibt, müssen wir Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung zu Hause selbst gestalten. Das Seminar bietet hierbei Hilfestellung. Außerdem diskutieren wir über mögliche Reaktionen, wenn uns der Arbeitgeber ins Homeoffice schickt. Kann er das einfach verlangen – oder habe ich gar ein Recht darauf, ins Homeoffice zu gehen, auch wenn der Arbeitgeber das nicht will? Ihr erhaltet einen rechtlichen Überblick. Am 15. Februar folgt Der Podcast des Betriebsrats – neue Informationskanäle als Betriebsrat nutzen. Ein Podcast bietet die Möglichkeit, die KollegInnen jenseits des üblichen Betriebsrats-Info oder Newsletters zu informieren. Mit einem Podcast könnt ihr ausführlicher und unterhaltsamer informieren. Ob Nachrichtensendung oder Gespräch – das Format bestimmt ihr. Ihr seid euer eigener Sender und euer Podcast kann in Zeiten mobilen Arbeitens auch die KollegInnen im Homeoffice erreichen. Wir geben euch eine Einführung in die Kunst der Podcast-Produktion. Wir schließen unsere Bildungsreise am 22. und 23. Februar mit dem Online-Seminar Öffentlichkeitsarbeit in Zeiten von Corona. In der Pandemie sind Betriebsräte immer besonders gefragt: Arbeitgeber rütteln an den Pfeilern der Mitbestimmung, Beschäftigte kommen in Kurzarbeit, Auszubildenden werden nicht übernommen. Da spielt die Kommunikation eine entscheidende Rolle. Bei welcher Gelegenheit nutze ich digitale Medien und wie mach ich das? Die TeilnehmerInnen erarbeiten eine betriebliche Strategie. Sie lernen, wie die verschiedenen Medien wirken und sie arbeiten an einer Kommunikation, die die Werte der Beschäftigten berücksichtigt. Wir schauen auf die Themen, die die Betriebsräte bearbeitet haben, und transportieren die Erfolge zu den Menschen. Der Besuch unserer Online-Seminare lohnt sich besonders dann, wenn man konkrete praxisbezogene Fragen hat und an einem systematischen Aufbau von Wissen interessiert ist. Und unter den Vorzeichen von Corona wird gerade das Digitale immer wichtiger. Also: Schaut rein! Einen Überblick über unser Bildungsprogramm bekommt ihr auch hier. Der Artikel ist der vorerst letzte Beitrag zu unserem Schwerpunkt Arbeitsorganisation. Der Beiträge der letzten Monate werden natürlich weiterhin im Magazin erreichbar bleiben. Auch wenn wir in Kürze unseren nächsten Schwerpunkt starten: Tarifbewegnung. Coming Soon!
- 2020 lieber vergessen? Stop! Da waren auch sehr positive Entwicklungen im Arbeitsrecht.
von Angela Kolovos Das vergangene Jahr stand im Schatten der Pandemie und der damit einhergehenden Themen im Arbeitsrecht. Dabei zeigte sich, dass Betriebsräte in derartigen Ausnahmesituationen unabdingbar sind. Egal welches dominierende Thema, ob Home Office oder Mobiles Arbeiten im Allgemeinen, Kurzarbeit oder Corona-Regeln im Betrieb – nichts davon geht ohne den Betriebsrat und sein Einverständnis. Da waren und sind Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit Betriebsräten eindeutig besser aufgestellt. Die einzelnen Arbeitnehmer*innen – und damit Ihr als ihre Vertreter*innen – mussten Fragen der Kinderbetreuung, Quarantäne und Urlaub in Angriff nehmen. Und auch die Betriebsräte standen bezüglich ihrer Arbeit vor Herausforderungen der Pandemiekonformität – wobei der Gesetzgeber darauf mit dem Einzug von digitalen Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen in die Praxis durch § 129 BetrVG reagierte. Mit der Verschärfung der Lage rückten prekäre (Fleischindustrie) und unterschätzte (insbesondere im Pflege- und Gesundheitssektor) Arbeitsverhältnisse in den Fokus der Aufmerksamkeit – und erfahren hoffentlich dadurch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Begriff „Systemrelevanz“ machte die Runde. Im Schatten fanden jedoch auch andere bedeutende Ereignisse statt: Die erste Entscheidung, die die neue Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung positiv aufgriff und damit die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung bestätigte, wurde rechtskräftig (ArbG Emden, 20.02.2020, 20 Ca 94/19). Das BVerfG entschied, dass Gewerkschaften auch auf dem Betriebsgelände streiken dürfen (BVerfG, 09.07.2020, 1 BvR 719/19). Das LAG Köln stellte fest, dass ein Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer*innen kündigen und gleichzeitig Leiharbeiter*innen behalten dürfe ( LAG Köln, 02.09.2020, 5 Sa 14/20). Und das BAG stellte fest, dass Crowdworker*innen unter Umständen Arbeitnehmer*innen sind (BAG, 01.12.2020, 9 AZR 102/20). Diese Lichtblicke im Arbeitsrecht sind ein Grund, weshalb wir 2020 vielleicht doch nicht vergessen sollten – auch war es das Jahr, in dem das 100jährige Jubiläum des Betriebsrätegesetzes, des Vorläufers des BetrVG, stattfand. In diesem Sinne wünsche ich uns ein frohes neues Jahr, in dem es weniger pandemiedominierte Themen und mehr Lichtblicke gibt – auch im Arbeitsrecht! Zur Person – Angela Kolovos ist seit 2015 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach der Arbeit in einem globalen Unternehmen hat sie sich bewusst für die Vertretung der Rechte von Arbeitnehmer*innen entschieden. Sie ist Mitglied in der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., der IG Metall sowie der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
- Privatsphäre und Datenschutz bei Zoom verbessern!
Zoom hat in den letzten Monaten viel Kritik für mangelnden Datenschutz und eine nachlässigen Umgang mit der Privatsphäre hinnehmen müssen. Die diesbezüglichen Vorwürfe lauteten beispielsweise „mangelnde Verschlüsselung“, „Attention-Tracking“ oder auch „Zoombombing“. Gottseidank hat sich das Unternehmen kritikfähig gezeigt und Updates durchgeführt. Um das Tool datensicher nutzen zu können, müsst ihr aber immer noch einige wichtige Voreinstellungen vornehmen. Diese und andere Funktionen erklären wir euch. Bringt euch bezüglich Zoom auf den neuesten Stand, und erhöht bei Videokonferenzen die Datensicherheit und den Schutz eurer Privatsphäre. Datensicherheit Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, jemanden von der IT-Abteilung oder den Datenschutzbeauftragten einzubeziehen – denn es ist wichtig, sämtliche Funktionen korrekt einzustellen. Achtet unbedingt darauf, dass ihr als Host die bezahlte Version benutzt. Achtet außerdem darauf, das sämtliche Teilnehmer die neue Version nutzen. Der Server-Standort sollte in Europa festgesetzt werden. Und wählt die Möglichkeit, eure Daten – beispielsweise aufgezeichnete Videokonferenzen – lokal auf eurem Server zu speichern. Nicht zuletzt: Der Host sollte die Sitzung sperren, sobald sämtliche Teilnehmer beigetreten sind – auf diese Weise kann die Konferenz nicht von Unbefugten gestört werden. Inhalte teilen und gemeinsam bearbeiten Durch „Bildschirm freigeben“ könnt ihr Inhalte teilen – so beispielsweise eure Whiteboards, um gemeinsam zu zeichnen, zu stempeln oder mit einem Spotlight Aspekte hervorzuheben. Eine andere Möglichkeit besteht darin, euch mit eurem Cloud-Anbieter zu verbinden und auf eine der dort gespeicherten Dateien zuzugreifen. Kommentarfunktion in Zoom Innerhalb der Bildschirmfreigabe habt ihr auch die Möglichkeit, die Kommentar-Funktion zu aktivieren. Sie eignet sich besonders für das kollaborative Arbeiten von Host und Teilnehmenden. Teilnehmende können Bildschirm-Freigaben mit Markierungen oder Texteingaben versehen, die der Host im Anschluss speichern kann. Bitte beachtet: Die Kommentarfunktion steht nur App-NutzerInnen zur Verfügung – sie kann also nicht von Teilnehmenden, die den Web-Browser nutzen, verwendet werden. Chatfunktion der Teilnehmenden Aktiviert bei Meetings die Chat-Funktion, um den Teilnehmenden zu ermöglichen, eine für alle sichtbare Nachricht zu senden. Deaktiviert diese Funktion, wenn jeder Teilnehmende nur an euch als Host des Meetings schreiben können soll. Hand-Heben in Konferenzen Hand-Heben ohne die Anstrengung des Hand-Hebens: Während des Meetings können die Beigetretenen einfach unten in der Menüleiste auf den Button „Teilnehmer“ klicken. Auf der rechten Seite wird dann eine Teilnehmerliste mit Buttons zum "Handheben" eingeblendet. Alternativ können auch die Tastenkürzel Alt + Y bei Windows oder Option + Y bei Mac verwendet werden. In der Teilnehmerliste erscheint nun eine kleine blaue Hand neben dem jeweiligen Namen. Dem Host wird das Videofenster des betreffenden Teilnehmenden ganz vorne angezeigt und er erhält einen Hinweis, dass sich jemand meldet. Der Moderator kann dann das Audio gezielt einschalten, um folgenden Beitrag für alle hörbar zu machen. Breakout Rooms Breakout Rooms sind sinnvoll, weil sie die Interaktion fördern, weil einzelne Aufträge in klar definierten Gruppen erarbeitet werden können und weil ihr als Host jederzeit die virtuellen Teilräume einsehen könnt. Nachfragen, wie es aussieht, ob so soweit alles klar ist oder jemand Hilfe bei der Bearbeitung seiner Aufgabe benötigt: Alles kein Problem! Einfach die die Schaltfläche der Funktion „Breakout Room“ aktivieren und während eines Meetings den nun erscheinenden Button „Breakout Session“ anklicken. Nun öffnet sich ein Fenster, in dem ihr auswählen könnt, wie viele Teilnehmende ihr in wie viele Räume einteilen möchtet. Umfrage erstellen Mit der Umfrage-Funktion könnt ihr vorab Umfragen, auf Englisch „polls“, mit Single- oder Multiple-Choice-Fragen für eure Meetings erstellen. Als Host könnt ihr die Umfrage während des Meetings starten und die Antworten eurer Teilnehmer anonym oder nachvollziehbar erfassen. Nach dem Meeting steht ein Umfragebericht zum Download zur Verfügung. Gesichtsfilter nutzen Seien wir ehrlich: Manche Sitzungen können auf die Dauer ziemlich langweilig sein. Um euch die Zielgerade zu versüßen, könnt ihr zur allgemeinen Erheiterung beitragen und euch Piraten-Augenklappen oder Skibrillen verpassen. Dazu einfach Snap Camera installieren und in den Videoeinstellungen als Input wählen. Auch Filtereffekte sind möglich. (Klappt übrigens auch bei Skype, Teams und Co.) Virtuellen Hintergrund einblenden Auch ein Video Call zwischen Palmen kann zur allgemeinen Aufmunterung beitragen. Oder wollt ihr euch vor dem IG Metall-Banner platzieren? Mit der Zoom-Funktion „Virtueller Hintergrund“ sind viele Kulissen möglich. Damit Zoom euren wirklichen Hintergrund möglichst vollständig erkennt und ausblendet, sollte dieser einen einheitlichen Farbton besitzen und gut ausgeleuchtet sein. Wir hoffen, dass wir euch mit diesen Tipps ein paar nützliche Anregungen geben können. Meldet euch gerne, falls noch Fragen offen geblieben sind.
- Gesellschaftliche und betriebspolitische Megatrends für 2021
Gerne vergessen wir, uns bewusst zu machen, in welch engem Zusammenhang unsere betriebspolitische Agenda mit allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen steht. 2020 hat uns Corona diesen Konnex deutlich vor Augen geführt. Die Pandemie hat unser Privatleben und unsere Arbeit immer wieder durcheinander geworfen und neu gemischt – und gesellschaftliche „Problemzonen“ deutlich zutage treten lassen. Im Folgenden versuchen wir, aus den Ereignissen von 2020 gesellschaftliche Trends für 2021 abzuleiten – und zu skizzieren, mit welchen Aufgaben wir Betriebsräte dadurch konfrontiert sein werden. Radikale Digitalisierung der Kommunikation So selbstverständlich, dass es uns kaum noch auffällt: Im Zeichen der Social Distancing sind digitale Kommunikationskanäle noch wichtiger geworden als es schon vor der Pandemie der Fall war. Digitale Medien stützen mittlerweile fast alle alltäglichen Tätigkeiten im Bereich der Information, der Kommunikation und der (Meinungs-)Bildung. Mit den Worten von Michael Kerres: „Digitale Informationen und Werkzeuge sind, auch durch mobile Geräte, ubiquitär verfügbar, sie durchdringen pervasiv alle Funktionsbereiche der Gesellschaft und sind zunehmend (als eingebettete Systeme) unsichtbar. Dabei verschränkt sich die digitale mit der analogen Welt, die zunehmend durch Algorithmen geprägt wird.“ Welche Herausforderungen hierdurch auf uns Betriebsräte zukommen? „Ich fahre heute zur Arbeit“ – das ist für viele von uns derzeit Geschichte. Der hieraus resultierende Mangel an persönlichen Treffen und Gesprächen führt dazu, dass uns oft das richtige Gefühl für die Anliegen unserer KollegInnen im Betrieb zu fehlen scheint. Gerade für Betriebsräte und betrieblich Aktive, die die Kommunikation zwischen den Beschäftigten steuern, stellt sich die Frage, wie diese momentan informiert, mitgenommen und beteiligt werden können – vor dem Hintergrund, dass die Arbeitgeber die Pandemie für Ihre Zwecke nutzen. Die Antwort lautet: Mut zum Experiment! Habt Mut, neue Wege zu gehen! Organisiert euch, schafft neue Kanäle der Kommunikation und kreiert virtuelle Räume, in denen ihr euch ungehindert treffen und austauschen könnt. Vom Gebrauch digitaler Abstimmungstools und Sozialer Medien bis hin zu Online-Meetings ist vieles möglich! Mehr zu Arbeitsorganisation und Arbeitsinstrumenten findet ihr hier. Darüber hinaus gibt es in unserem aktuellen Bildungsprogramm eine Vielzahl von Online-Seminaren, die sich diesem Thema widmen. Die Dynamisierung sozialer Entwicklungen Viele Menschen, die auf 2020 zurückblicken, berichten von einem fremdartigen Mix aus Entschleunigung und Beschleunigung. Einerseits scheint im Lockdown zumindest die physische Welt stillzustehen, andererseits überschlagen sich die Ereignissen und verkürzen sich die Reaktionszeiten. Drohende Kurzarbeit hier, steigende Aktienkurse dort. Betriebsbedingte Kündigungen hier, die Nachrichten von neuen Corona-Impfstoffen dort. Schließen die Schulen diese Woche schon – oder noch nicht? Gibt es eine Verlängerung des Teil-Lockdown? Krisenzeiten bedeuten für uns alle ein Wechselbad der Gefühle. Welche Herausforderungen hierdurch auf uns Betriebsräte zukommen? Die Pandemie hat eine Unmenge neuer und schnell wechselnder betriebspolitischen Themen auf den Tisch gebracht, die eine rasche Auseinandersetzung und deutliche Positionierung erfordern. Doch wie steuert und erarbeitet man so etwas im Team? Wie kann man den Überblick behalten und gemeinsam Ziele fokussieren? Agiles Arbeiten scheint das Gebot der Stunde zu sein. Denn nur so seid ihr bereit, auf neue Entwicklungen in eurem Betrieb schnell zu reagieren. Und zwar ohne hierbei eure eigentlichen betrieblichen Werte und Ziele aus den Augen zu verlieren. Mehr zum Thema "Betriebsräte und Agiles Arbeiten" findet ihr hier. Polarisierung und Radikalisierung des öffentlichen Diskurses Gemeinschaftliche Erfahrungen am gemeinsamen Arbeitsort sind notwendige Voraussetzungen für Solidarität und Zusammenhalt – eine soziale Konfiguration, die durch Pandemie und Digitalisierung zunehmend in Frage gestellt wird. Dabei leben wir ohnehin in einer Zeit fragmentierter Arbeits- und Einkommens- und Lebensverhältnisse – beispielsweise im Hinblick auf Qualifikationen, Gehälter, Beschäftigungsregelungen und Arbeitsbedingungen. Prozesse der Entsolidarisierung traten 2020 gerade durch die Corona-Demonstrationen hervor, wo sich extreme und irrationale Positionen ausführlich Gehör verschaffen. Globalisierungskritiker gehen Hand in Hand mit Verschwörungstheoretikern und ausgerechnet Rechtsradikale setzen sich für die Grundrechte ein. Welche Herausforderungen hierdurch auf uns Betriebsräte zukommen? Eines steht fest: Mehr als jemals zuvor ist von uns Gewerkschaftern eine klare Haltung gefragt! Wir verfügen über eine Anzahl an Grundwerten, die uns ein sicheres Fundament bieten und die Richtung vorgeben – auch oder gerade unter den Vorzeichen der Krise. Und genau das wird von uns auch erwartet. So hat etwa der Zukunftsforscher Franz Kühmayer in einem Interview geäußert, dass wir als Gewerkschaft Benachteiligte schützen und unterstützen müssen, dass wir auf kritische und negative Entwicklungen hinzuweisen haben und dass wir in der Lage sind, konstruktive Lösungen für die Zukunft zu entwickeln: „Schutzfunktion, Warnruf-Funktion und Innovationstreiber – das sind für mich die drei wesentlichen Zukunftsaufträge für die IG Metall“, so Kühmayer. (Hier geht es zum Beitrag von Küymayer.) Gerade in den kommenden Tarifrunden sollten wir für unsere Ideale einstehen. Es geht darum, unsere Visionen einer besseren Arbeit, eines besseren Lebens und einer besseren Gesellschaft zu vermitteln. Im Interesse einer besseren Zukunft. Wir sollten verdeutlichen, dass Arbeit mehr ist als Einkommen: Im unmittelbaren Zentrum steht heute die Frage nach dem Sinn, dem Wert und den Auswirkungen der eigenen Arbeit. Auch dieser Trend der Rückbesinnung wurde durch Corona verstärkt. In unseren Podcasts reden wir mit Zukunftsforscher und Bildungsvisionären regelmäßig über die Zukunft der gewerkschaftlichen Interessenvertretung und Bildungsarbeit. Gern vergessen wir, dass wir nicht nur einen großen Einfluss auf den Wandel haben, sondern alltäglicher Urheber von Veränderungen sind. In diesem Sinne ein frohes neues Jahr und volle Kraft voraus!
- Achtsam durch die Krise, bitte.
Ein sinkenden Geschäftsklimaindex, das Kurzarbeitergeld droht auszulaufen, November Rain. Gleichzeitig die Nachrichten von (vielleicht) einem Corona-Impfstoff und positive Entwicklungen an den Aktienmärkten. Krisenzeiten bedeuten ein Wechselbad der Gefühle, und wir laufen Gefahr, die Achtsamkeit über Bord zu werfen. Aber was ist Achtsamkeit? Und was bedeutet Achtsamkeit für unsere Organisationen? Antworten von Marion King, erschienen in der aktuellen Inside.