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Tarifverträge erfolgreich anwenden und umsetzen

Neben gesetzlichen Regelungen sind Tarifverträge die wichtigste Arbeitsgrundlage des Betriebsrates. Ihre betriebliche Anwendung und Umsetzung gehört zum täglichen Handwerkszeug wie auch die Beratung der Beschäftigten in Fragen tariflicher Regelungen. Im BR kompakt 3 Seminar dreht sich alles um die rechtlichen Grundlagen und die wichtigsten Inhalte der jeweils gültigen Tarifverträge sowie ihre betriebliche Anwendung und Umsetzung.

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Seminarinhalt

Einordnung der Tarifverträge in die Rechtssystematik des Arbeitsrechts​

Tarifvorbehalt und Tarifvorrang im BetrVG

​wesentliche Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes zur Wirkung von Tarifverträgen

ausgewählte, exemplarische Inhalte aus Tarifverträgen für das betriebspolitische Handeln

Mitbestimmungsrechte des BR in tarifpolitisch relevanten Handlungsfeldern

​Beteiligungsmöglichkeiten und -formen für die Belegschaft

die Rolle des BR: Beteiligung und Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung im Betrieb

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Steckbrief

5-tägiges Seminar für neugewählte Betriebsräte, SBV & Ersatzmitglieder

der erste Tag startet Nachmittags, der letzte Seminartag endet Mittags

Voraussetzung ist der Besuch des "Regionalen Einführungsseminars"

Freistellung erfolgt nach: § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

Anmeldung

Buche dein Seminar in einem unserer sieben Bildungszentren in deiner Nähe zu deinem Wunschtermin.

Hintergründe

Die Rolle von Tarifverträgen

Gute Arbeit, Ausbildung und ein gerechter Lohn müssen immer wieder in Lohnrunden verhandelt und manchmal auch erstritten werden. Die ausgehandelten Tarifverträge enthalten dann betriebliche Mindeststandards zu den Arbeitsbedingungen, Löhnen und Arbeitszeiten. Die Vorteile, die sich aus Tarifverträgen ergeben, sind jedoch mittlerweile für immer weniger Beschäftigte selbstverständlich. In dem Fall gelten nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen. Dabei arbeiten MitarbeiterInnen ohne Tarifverträge oft länger und bekommen für die gleiche Arbeit meist weniger Geld.

Die ausgehandelten Tarifverträge sind jedoch nur für ihre jeweiligen Mitglieder rechtlich verbindlich, d.h. nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Anspruch auf die jeweiligen tariflichen Leistungen. Ein umfassendes Wissen über die Reichweite und Inhalte der Tarifverträge gehört zum Handwerkszeug von Betriebsräten. Im Seminar “Tarifvertrag” werden Betriebsräte zu den Themen Lohn, Arbeitszeiten, Urlaubstage und Sonderzahlungen geschult, um bei den nächsten Verhandlungen über dieses Wissen zu verfügen und dieses im Sinne der Beschäftigten anwenden zu können. Dabei steht auch der Prozess der Entstehung und Mitgestaltung bei Tarifverträgen im Vordergrund. Auf der Agenda der Schulung von Betriebsräten zum Thema stehen auch die verschiedenen Ausprägungen von Tarifverträgen u.a. die Entgeltrahmentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie. Diese regeln die Zusammensetzung der Entgelte und die Kriterien, nach denen die Beschäftigten eingruppiert werden.

Ein weiteres Beispiel sind die Manteltarifverträge, welche die Arbeitsbedingungen in den Betrieben regeln. Hierzu gehören, die auch im Seminar vermittelten, Regelungen zur Arbeitszeit, dem Arbeitsschutz, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mehrarbeit und Schichtarbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Sonderzahlungen, Beschäftigungssicherung und vermögenswirksame Leistungen.

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