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Betriebspolitische Angebote

Bestehendes Arbeitsverhältnis und Arbeitsentgelt

Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Als Betriebsräte müssen wir deren Einhaltung überwachen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen wir als Betriebsräte die Arbeitnehmerinnen kompetent beraten, etwa wenn Entgeltansprüche nicht bezahlt oder Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden. Darüber hinaus müssen wir vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn wir Betriebsvereinbarungen abschließen.

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Seminarinhalt

Geltendmachung von Ansprüchen, z. B. Fristen, Form

Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z. B. bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz

Abmahnung: Definition, Form, Inhalte

Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie; Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifbindung; Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für nicht tarifgebundene Unternehmen

Entgeltansprüche, z. B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen

Entgeltfortzahlung, z. B. bei Krankheit

Arbeitszeit: besondere vertragliche Arbeitszeitregelungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Urlaub: BUrlG, TV, BV; neueste Rechtsprechung; Bildungsurlaub; sonstige Freistellungen

Praktische Beispiele können ggf. auch von Teilnehmenden eingebracht werden.

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Steckbrief

5-tägiges Arbeitsrecht Seminar für neue Betriebsräte und SBV

Voraussetzung: Teilnahme am Arbeitsrecht Seminar 2

Praktische Beispiele und Gruppen-Diskussionen zu aktuellen Fällen

Freistellung erfolgt nach: § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

Anmeldung

Buche dein Seminar in einem unserer sieben Bildungszentren in deiner Nähe zu deinem Wunschtermin.

Hintergründe

Das bestehende Arbeitsverhältnis

Bei Entscheidungen rund um das Arbeitsverhältnis haben die Betriebsräte ein wichtiges Mitspracherecht. Sie setzen sich für die Belange der Beschäftigten ein und können Betriebsvereinbarungen mit den Arbeitgebern schließen.

Im bestehenden Arbeitsverhältnis unterstützen Betriebsräte die Beschäftigten bei Konflikten nach Arbeitsunfällen, gehen Beschwerden nach, überprüfen im Zweifelsfall Eingruppierungen der Beschäftigten und legen im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung Widerspruch ein.Zusätzlich beraten sie die Belegschaft in wichtigen Fragen der Haftung zum Beispiel bei Unfällen oder Fahrlässigkeiten. Hierfür spielen grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, kollektiven und individuellen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte sowie ein fundiertes Wissen in tarifrechtlichen Fragen eine zentrale Rolle. Insbesondere im Bereich Tarifrecht sind zahlreiche Aspekte wie zum Beispiel die Tarifautonomie sowie die Inhalte und Reichweite von Tarifverträgen von zentraler Bedeutung.Ein umfassendes Wissen in diesen Themenfeldern ist notwendig, um eine kompetente Beratung der Beschäftigten sicherzustellen.

In dem Seminar “Arbeitsrecht II” wird das Handwerkszeug im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses vermittelt. Die Fortbildung behandelt alle wichtigen Aspekte rund um das Arbeitsentgelt. Hier stehen insbesondere das Tarifvertragsrecht sowie Arbeitszeitregelungen im Fokus. In der Fortbildung zum Arbeitsrecht II vermitteln renommierte Juristen die rechtlichen Grundlagen sowie mögliche Handlungsstrategien und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte. Anhand von praktischen Beispielen und Fällen aus der aktuellen Rechtsprechung werden Fragestellungen behandelt, mit denen Betriebsräte im Alltag konfrontiert sind.

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