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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar greifen wir diese Situation auf und erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie unseren damit verbundenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

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Seminarinhalt

Beendigungsformen: Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung

allgemeiner u. besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen

Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung

personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Kündigung als Ultima Ratio und Massenentlassungen

arbeitsgerichtliches Verfahren, z. B. wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann

Weiterbeschäftigungsanspruch

Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vor- und Nachbereitung

Praktische Beispiele können ggf. auch von Teilnehmenden eingebracht werden

Individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beachtet werden müssen

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Steckbrief

5-tägiges Arbeitsrecht Seminar für neue Betriebsräte und SBV

Voraussetzung: Teilnahme Arbeitsrecht Seminar 2

Praktische Beispiele und Gruppen-Diskussionen zu aktuellen Fällen

Freistellung erfolgt nach: § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

Anmeldung

Buche dein Seminar in einem unserer sieben Bildungszentren in deiner Nähe zu deinem Wunschtermin.

Hintergründe

Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte gilt insbesondere im Falle einer Kündigung. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die besonderen Schutzrechte für die Beschäftigten werden durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und explizit im Arbeitsrecht geregelt. Konfliktfälle rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fordern ein adäquates Handeln der Betriebsräte. Hierzu müssen sie in der Lage sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, Aufhebungsverträgen und Massenentlassung betroffen sind, im Konfliktfall richtig zu beraten und zu begleiten.

Eine richtige Beratung setzt fundierte Kenntnisse zu sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung und zum Interessenausgleich voraus. Oftmals bestehen auch Alternativen zur Kündigung in Form von Versetzung oder Weiterqualifizierung. Ein Überblick zu den einschlägigen Rechtsquellen ist hier der Grundstein zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten rund um das Arbeitsverhältnis. Die Bedingungen und Rahmenbedingungen dabei sind jedoch im Einzelfall sehr unterschiedlich. Das Seminar “Arbeitsrecht III” behandelt alle wesentlichen individualrechtlichen Aspekte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Die Fortbildung für Betriebsräte gibt einen Überblick zu sämtlichen Ausprägung der Beendigung, wie zum Beispiel Aufhebungsverträge, sowie Formen und notwendige Begründungen von Kündigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen auch in der Lage sein, Betroffene im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Verfahren zu unterstützen. Fallbeispiele aus der Praxis und ein Besuch einer Verhandlung im Arbeitsgericht ergänzen hierbei die theoretischen Grundlagen des Arbeitsrechts.

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