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Seminarinhalte
Arbeitszeit: Gestaltungs-Möglichkeiten des Betriebsrats
Die Anforderungen der Unternehmer hinsichtlich Länge, Dauer und Verteilung der Arbeitszeit haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In der Folge steigen die geleisteten Arbeitszeiten an, Schicht- und Wochenendarbeit nimmt zu. Sie unterlaufen sowohl tarifliche als auch gesetzliche Standards. Die Balance zwischen Arbeit und Leben gerät ins Wanken. Nicht selten verfällt ein hoher Teil der Arbeitsstunden als Kappzeit. Die Arbeitnehmer sind keineswegs gegen flexible Arbeitszeiten. Aber auch sie haben Interessen, die es zu berücksichtigen gilt. Das Seminar zeigt die Möglichkeiten auf, die Arbeitszeiten im Interesse und zum Wohl der Beschäftigten zu beeinflussen.
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Seminarinhalt
Bedeutung der Arbeitszeitgestaltung für die Lebensqualität von Beschäftigten einerseits und die Wettbewerbsanforderungen andererseits
Bestandsaufnahme und Erfahrungsaustausch
Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung von Arbeitszeit, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Rechtsprechung
exemplarische Arbeit an ausgewählten Problemstellungen bei Arbeitszeitfragen wie z. B. Zeiterfassung, Verfall von Arbeitszeit, Entgrenzung von Arbeit und Arbeitszeit
erste Anforderungen an eine betriebliche, arbeitnehmerorientierte Arbeitszeitgestaltung
Beteiligung der Beschäftigten und betriebliche Arbeitsplanung
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Steckbrief
5-tägiges Seminar für neugewählte Betriebsräte, SBV & Ersatzmitglieder
der erste Tag startet Nachmittags, der letzte Seminartag endet Mittags
Voraussetzung ist der Besuch des "Regionalen Einführungsseminars"
Freistellung erfolgt nach: § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX
Hintergründe
Das Seminar für Betriebsrät*innen zur Arbeitszeit-Gestaltung
In den letzten Jahren haben sich die Arbeitszeiten rasant verändert. Häufig wird von Seiten der Arbeitgeber eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeiten als eine Reaktion auf sich ständig ändernde Anforderungen u.a. durch die fortschreitende Digitalisierung angestrebt. Dies ist nicht immer im Sinne der Beschäftigen, da hierdurch ausgehandelte tariflichen und gesetzlichen Standards unterlaufen werden können.
Die Aufweichung der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben sowie die Ausgewogenheit zwischen Leben und Arbeit (Work-Life-Balance) stellen ein zentrales Betätigungsfeld von Betriebsräten dar. Sie stellen die Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten bei der Ausgestaltung von Arbeitszeiten, Vereinbarung von Überstunden und Schichtzeiten sicher. Auch die Auswirkungen von flexiblen Arbeitszeiten auf die Gesundheit der Belegschaft spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Die Betriebsräte haben an dieser Stelle einen erheblichen Gestaltungsspielraum, welcher jedoch ein umfangreiches Wissen über Regelungen zu Arbeitszeiten voraussetzt. Im Seminar “Arbeitszeitgestaltung” werden ausgewählten Problemstellungen bei Arbeitszeitfragen wie z. B. Zeiterfassung, Verfall von geleisteter Arbeitszeit, der zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Arbeitszeit behandelt. Innerhalb des Spannungsfeldes Gleitzeit, flexible Arbeitszeitkonten und mobiles Arbeiten können Betriebsräte Arbeitszeitmodelle zum Wohle der Beschäftigten gestalten und beeinflussen. Hierfür liefert die Fortbildung das benötigte Basiswissen zum rechtlichen Rahmen für die Gestaltung von Arbeitszeit, Reichweite des Betriebsverfassungsgesetzes, Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, Regelungen der Arbeitszeit in den Tarifverträgen und aktuelle Rechtsprechung.