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Arbeitsvertrag und Beginn des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitsvertrag ist das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Du musst als Betriebsrat im Team Antworten auf komplexe Fragen finden: Muss dich die Unternehmensführung als Betriebsrat bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen beteiligen? Kannst du die Auswahl der Bewerberinnen beeinflussen? Wie sieht es beim Vorstellungsgespräch aus? Das fünftägige Arbeitsrecht Seminar vermittelt dir anhand praktischer Anwendungsfälle und gemeinsamer Diskussionen systematisch die Grundlagen des Arbeitsrechts.

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Seminarinhalt

die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und die Systematik des Arbeitsrechts kennen

Unterschied zwischen kollektivem und individuellen Arbeitsrecht

die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, das Günstigkeitsprinzip und die aktuelle Rechtsprechung

zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch und deine Rolle als Betriebsrat bei Bewerbungsgesprächen

deine Rolle als Betriebsrat bei Einstellungen, Stellenausschreibungen und Auswahlrichtlinien sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Form und Inhalt von Arbeitsverträgen sowie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitsverträgen

die Rechte und Pflichten, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben sowie die Folgen mangelhafter Arbeitsverträge

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Steckbrief

5-tägiges Arbeitsrecht Seminar für neue Betriebsräte und SBV

Voraussetzung: Teilnahme an einem Betriebsrat kompakt Seminar

Praktische Beispiele und Gruppen-Diskussionen zu aktuellen Fällen

Freistellung erfolgt nach: § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX

Anmeldung

Buche dein Seminar in einem unserer sieben Bildungszentren in deiner Nähe zu deinem Wunschtermin.

Hintergründe

Die Bedeutung von Arbeitsverträgen

Das Arbeitsrecht beinhaltet alle relevanten Gesetze zur Erwerbstätigkeit. Es lässt sich dabei in ein individuelles und ein kollektives Arbeitsrecht unterteilen. Der erste Fall regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Vertretungsorganen der Beschäftigten. Ein grundlegender Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, welcher die Rahmenbedingungen am Anfang und zur Beendigung der Beschäftigung enthält. Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Die Betriebsräte werden an dieser Stelle insbesondere bei Neueinstellungen mit wichtigen Fragen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses und zum Abschluss eines Arbeitsvertrages konfrontiert.

Hier ist ein fundiertes Wissen zu zentralen Punkten wie zum Beispiel allgemeinen Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten bei Neueinstellungen bis hin zu zulässige Fragen beim Bewerbungsgespräch gefragt. Die Fortbildungen vermitteln die wesentlichen Grundlagen und Systematik des Arbeitsrechts und zeigt Themenfelder auf, die bei der Anbahnung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind.

Das Seminar behandelt zusätzlich grundsätzliche Fragestellungen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses und wie wichtige Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich, im Sinne der Beschäftigten, geregelt werden können. Darüber hinaus stehen in der Schulung für Betriebsräte Inhalte zur Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten u.a. in der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerber im Vordergrund. Dabei werden Fragen zur Teilnahme von Betriebsräten an Vorstellungsgesprächen und Einfluss auf die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen erörtert und mit den Teilnehmenden diskutiert.

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