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Grundlagen zur Arbeitszeitgestaltung für neugewählte Betriebsräte

Aktualisiert: 24. Okt. 2019



Die tarifvertraglichen Bestimmungen und Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Wir möchten für die im letzten Frühjahr neugewählten Betriebsräte kurz die klassischen Systeme aufzeigen und unser Grundlagenseminar zur Arbeitszeit vorstellen. Doch zunächst die Systeme:

Gleitzeitsysteme

Gleitzeitsysteme bieten den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Rahmen, in dem sie ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können. In der Regel ist eine Gleitzeit durch eine Rahmenarbeitszeit und die Kernzeit definiert. Die Rahmenarbeitszeit beschreibt den frühestmöglichen Beginn und das spätmöglichste Arbeitsende. Die Kernzeit beschreibt den Zeitraum mit Anwesenheitspflicht. In den meisten Fällen wird die Gleitzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung geregelt.


Arbeitszeitkonten

Das Arbeitszeitkonto dient primär der Organisation der Arbeitszeit. Hierbei wird die geleistete Arbeit entweder elektronisch oder analog erfasst und dann mit der zu leistenden Arbeit abgeglichen. Daraus ergeben sich dann Zeitguthaben oder -schulden. Besteht ein Überschuss, kann dieser auf ein Langzeitarbeitskonto gebucht werden. Auch die Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos wird in einer Betriebsvereinbarung geregelt.


Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit beinhaltet Arbeitszeiten, deren wöchentlicher Umfang regelmäßig unter dem der Vollzeit liegt. Hierzu wird zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Näheres hierzu ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.


Vertrauensarbeitzeit

Ein Sonderfall ist die Vertrauensarbeitszeit. Diese sieht vor, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Zeitrahmen der vereinbarten Aufgaben Arbeitszeit selbst einteilen. Im Vordergrund steht die Erledigung der Aufgaben und nicht die Anwesenheit des Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin. Es erfolgt keine systematische Kontrolle und Dokumentation der Arbeitszeit von Arbeitgeberseite. Dies Modell setzt ein hohes Vertrauen auf beiden Seiten voraus und bietet gleichzeitig ein Höchstmaß an Selbstbestimmung.

Weiterbildung zum Thema Arbeitszeit

Aber welches Modell passt dann eigentlich für mich? Es ist nicht immer einfach, im Dickicht der Arbeitszeitmodelle die richtige Lösung für die jeweilige Situation im Betrieb zu finden. Als neugewählter Betriebsrat oder neugewählte Betriebsrätin werden sicher Kollegen und Kolleginnen mit Fragen zum Thema Arbeitszeitgestaltung herantreten. Um sie erfolgreich vertreten zu können, benötigst du hierzu die Grundlagen. Diese lernst du im Austausch mit Betriebsräten, die in der gleichen Situation sind wie du, im Arbeitszeit Grundlagen Seminar. Das Grundlagenseminar bietet dir einen ersten Überblick über den aktuellen Diskurs zur Arbeitszeit, den Positionen der verschiedenen Akteure und den Stand der Diskussion innerhalb der EU. Zusätzlich erfährst du alles zu Mitbestimmungsrechten und Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten bei der Gestaltung betrieblicher Lösungen zur Arbeitszeit.

Hier findest du mehr Informationen zum Grundlagenseminar

Hier findest du interessante FAQs zur Arbeitszeitgestaltung

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