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Ein Blick nach vorn: Was erwartet uns 2021 im Arbeitsrecht?

Aktualisiert: 8. März 2021


Rechtsanwältin, Kolumnistin und Expertin für Arbeitsrecht, Angela Kolovos

Die Arbeitsrecht-Kolumne mit Angela Kolovos Viele Beschäftige fürchten eine Insolvenz- und damit Kündigungswelle. Es schadet nicht, sich frühzeitig mit Fachwissen zu Betriebsänderungen inkl. Interessenausgleich, zum Sozialplan sowie zur Insolvenz im Betrieb zu wappnen, um als Betriebsrat handlungsfähig zu sein. 2021 hält aber auch einige arbeitsrechtliche Neuerungen bereit, die den Arbeitnehmer*innen zugute kommen und die Mitbestimmung stärken.




Den Anfang macht das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie grundsätzlich verbietet und die Arbeitszeiterfassung einführt – hoffentlich mit Modellcharakter für andere Branchen!?


Der Mindestlohn wird angehoben – auf 9,60 € zum 01.07.2021, um in der Folge bis auf 10,45 € ab 01.07.2022 zu steigen. Auch bleiben die höheren Sätze des Kurzarbeitergelds als Hilfe für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bis zum Ende des Jahres bestehen sowie auch die Möglichkeit für Betriebsräte, bis Ende Juni digitale Sitzungen abzuhalten (§ 129 BetrVG).


Außerdem ist einiges Positives bereits auf dem Weg: Ein Gesetzesentwurf zu Crowdworkern ist geplant, auch wenn wir 2021 mit einer Umsetzung nicht rechnen können. Ein erster Entwurf zum Mobile-Arbeit-Gesetz liegt schon vor, mit dem ein Antragsrecht von Arbeitnehmer*innen geschaffen werden soll.


Das für Betriebsräte wohl wichtigste Gesetz, das derzeit in Bearbeitung ist, ist das Betriebsrätestärkungsgesetz – hier liegt auch ein erster Entwurf vor. Demnach sollen Betriebsratswahlen vereinfacht und durch Stärkung der Initiatoren gefördert werden. Das ist jedoch nicht alles: Der Entwurf sieht digitale Betriebsratssitzungen vor, Sachverständige für IT-Fragen, digitale Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen und – wohl die bedeutendste Regelung – zwingende Mitbestimmung bei mobiler Arbeit. Der Entwurf ist zu begrüßen, insbesondere da 2021 das Vorjahr der Betriebsratswahlen ist – und die wollen natürlich gut vorbereitet werden!


In diesem Sinne solltet Ihr frühzeitig daran denken, Eure Wahlkampagne zu beginnen, damit das Jahr 2022 wiederum starke Betriebsräte hervorbringen kann. Zur Person – Angela Kolovos ist seit 2015 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach der Arbeit in einem globalen Unternehmen hat sie sich bewusst für die Vertretung der Rechte von Arbeitnehmer*innen entschieden. Sie ist Mitglied in der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., der IG Metall sowie der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

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