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Wie hilft das Arbeitsschutzgesetz bei Hitze am Arbeitsplatz?

Aktualisiert: 21. Apr. 2020


In den heißen Sommermonaten steigen die Temperaturen in den Werkstätten und Büros schnell auf ein unerträgliches Maß. Die Folgen reichen von einem Abfall der Leistungsfähigkeit über Konzentrationsschwächen bis hin zu direkten gesundheitlichen Beschwerden. Nicht erst nach dem Hitzesommer 2018 stellen sich viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Frage, wie sie sich bei konstant hoher Wärmebelastung am Arbeitsplatz verhalten sollen.


Was darf die Belegschaft in solchen Fällen tun und was nicht?

Der Betriebsrat kann hier durch sein Handeln die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessern und wichtige Tipps zum Arbeitsschutz geben. Dazu musst du als Betriebsrat oder Betriebsrätin natürlich die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitsbedingungen im Betrieb kennen. So existieren beispielsweise Grenzwerte für die Raumtemperatur, ab der konkreter Handlungsbedarf besteht. Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zu dem Thema verschiedene Merkblätter herausgegeben. In diesen wird klar dargelegt, ab welchen Temperaturen in den Betriebsstätten es zu gesundheitlichen Schädigungen kommen kann. Zusätzlich finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Vorgaben und Regelungen zum Schutz der Belegschaft vor Wärmebelastungen.


Wann muss der Arbeitgeber aktiv werden?

Die gesetzlichen Vorgaben sind an dieser Stelle ziemlich eindeutig: Laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten soll die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten. Liegt die Temperatur darüber, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ab einer Innentemperatur von über 35 Grad wird ein Raum als nicht mehr zur Arbeit geeignet eingestuft. Nur in Einzelfällen und unter Einsatz weiterer Maßnahmen darf hier weitergearbeitet werden. Die zentrale Norm, die im Zusammenhang mit starken Hitzebelastungen gilt, ist § 3a AbStättV. Danach sind Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten zu vermeiden und bei Hitze geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Aus den gesetzlichen Vorgaben lässt sich für Beschäftigte kein direkter Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder "Hitzefrei" ableiten. Grundsätzlich sollen die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz vor Wärmebelastungen in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten beschlossen und umgesetzt werden. Betriebsräte und Betriebsrätinnen können in dem Bereich von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen. Sie können selbst Maßnahmen vorschlagen und im Konfliktfall vermitteln. Dabei sind verschiedene technische, organisatorische und personenbezogenen Maßnahmen denkbar.


Maßnahmen gegen Hitzestress

Bei großer Sommerhitze können sehr unterschiedliche Maßnahmen dabei helfen, den Arbeitsalltag der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erleichtern. Zu den technischen Lösungen gehören beispielsweise das Anbringen von Jalousien und Markisen am Gebäude, um die Auswirkungen direkter Sonneneinstrahlung abzumildern. Außerdem können Klimaanlagen oder mobile Klimageräte eingesetzt werden. Aber auch durch organisatorische Anpassungen, indem z.B. die Gleitzeitregelung genutzt wird, kann eine positive Wirkung erzielt werden. Die Arbeit wird dann auf Tageszeiten gelegt, an denen die Innentemperatur angenehmer ist. Zusätzlich können schwere körperliche Arbeiten in die frühen Morgenstunden verlegt werden. Dabei ist auch wichtig, die Belegschaft für das Thema Hitzestress am Arbeitsplatz zu sensibilisieren und auf besondere Personengruppen Rücksicht zu nehmen. So können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch selbst aktiv werden, indem sie ihre Kleidung anpassen und genug Flüssigkeit zu sich nehmen.


Was heißt das jetzt genau?

Die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen im Betrieb beziehen sich auf viele Bereiche und schließen auch das so wichtige Thema Gesundheit am Arbeitsplatz ein. Gerade in den Sommermonaten rückt das Thema Hitzebelastungen bei der Arbeit in den Fokus. Betriebsräte und Betriebsrätinnen haben hier ein wichtiges Mitspracherecht und einen erheblichen Einfluss auf Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft. In den Grundlagenseminar “Arbeitsbedingungen gestalten” aus der BR kompakt Reihe lernst du deinen Handlungsspielraum, die Aspekte des Arbeitsschutzes und die relevanten gesetzlichen Vorgaben kennen.


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