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Wie funktioniert eine Betriebsratswahl?

Aktualisiert: 8. März 2021


Wenn Du ein frisch gebackener Betriebsrat oder eine frisch gebackene Betriebsrätin bist und auf der Suche nach Seminaren, dann hast Du diese Frage für Dich offenbar schon beantwortet. Für alle anderen: So funktioniert die Wahl zum Betriebsrat auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes.


Die Betriebsratswahl

In der Regel werden alle vier Jahre die Mitglieder des Betriebsratsgremiums gewählt. Die Anzahl der Betriebsräte und Betriebsrätinnen im Gremium wird durch die Größe des Betriebes bestimmt. Dabei gibt es zahlreiche Vorschriften, die bei der Planung und Durchführung der Wahl unbedingt eingehalten werden müssen. Näheres findet sich im, nicht immer leicht verständlichen, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in der Wahlordnung (WO). Viele Regelungen hören erstmal kompliziert an und tatsächlich ist die Betriebsratswahl, insbesondere in größeren Unternehmen, eine komplexe Angelegenheit. Das Grundprinzip hingegen ist denkbar einfach: Ab einer gewissen Größe des Betriebes (ab fünf wahlberechtigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen) hat die Belegschaft das Recht, einen Betriebsrat oder Betriebsrätin für ihre Interessenvertretung zu wählen. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Betriebsratswahl ist eine gewissenhafte Vorbereitung und das Wissen zu allen Verfahrensschritten. Aber welche Schritte sind eigentlich notwendig? Wie ist der Ablauf einer Wahl? Wer kann sich eigentlich zur Wahl stellen? Damit du hier den Durchblick hast, haben wir in diesem Beitrag diese und andere Fragen zur Betriebsratswahl näher beleuchtet.

Kandidaten und Kandidatinnen für die Betriebsratswahl

Bevor überhaupt jemand gewählt werden kann, müssen erst einmal Kandidaten und Kandidatinnen für das Amt des Betriebsrates und Betriebsrätin gefunden werden. Die Kandidatensuche kann dabei auf unterschiedliche Weise passieren: Entweder macht der alte Betriebsrat schon während seiner Amtszeit gezielt Nachwuchsförderung oder es finden sich interessierte Kollegen oder Kolleginnen, die sich die ehrenamtliche Tätigkeit im Gremium vorstellen können. Wichtig dabei ist, dass die Kandidatur frei von jeglicher Beeinflussung beispielsweise durch den Arbeitgeber oder den alten Betriebsrat ist. Zusätzlich benötigen die Kandidaten und Kandidatinnen eine gewisse Anzahl von Stützunterschriften, die sich an der Anzahl der Wahlberechtigten orientiert. Haben sich erstmal Kandidaten und Kandidatinnen gefunden, muss eine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingereicht werden. Was sind die Aufgaben des Wahlvorstandes?

Die Aufgaben des Wahlvorstands

Gegründet wird der Wahlvorstand zumeist durch den “alten” Betriebsrat vor dem Ende der Amtszeit (geregelt in § 16 BetrVG: Bestellung des Wahlvorstands). Dieser besteht in Regel aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern und ist für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl verantwortlich. Außerdem stellt der Wahlvorstand sicher, dass alle Regelungen eingehalten werden und niemand die Wahl von außen beeinflusst. Ist der Wahlvorstand erst einmal eingesetzt, leitet er umgehend die Wahl ein und bestimmt u.a. Wahlort, Wahltag und die Wahlzeit. Der Ablauf der Wahl ist maßgeblich im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Das richtige Wahlverfahren

Die Wahlen zum Betriebsrat finden alle vier Jahre zwischen dem 1. März bis zum 31. Mai statt. Bei der Auswahl des Wahlverfahrens sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, damit diese am Ende auch rechtskräftig wird. Dies gilt insbesondere bei der erstmaligen Wahl des Betriebsrates. Die Grundvoraussetzungen sind in § 1 BetrVG festgelegt. Das richtige Wahlverfahren zum Betriebsrat hängt von der Größe des Betriebes ab. Als Faustregel kannst du dir folgendes merken: Bei maximal 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Bei mehr als 50 findet hingegen das normale Wahlverfahren statt. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren besteht hauptsächlich in der zeitlichen Komponente. So sind die Fristen und Zeitabläufe beim vereinfachten Verfahren deutlich kürzer als beim normalen Wahlverfahren.

Der Wahltag und Annahme der Wahl

Die Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrates stattfinden. Der Wahlvorstand überwacht den geheimen Wahlvorgang und nimmt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale die Auszählung der Stimmen vor. Wenn ein endgültiges Wahlergebnis vorliegt, wird ermittelt, welche Bewerber oder Bewerberinnen einen Sitz im Betriebsrat erhalten. Nach Annahme der Wahl sowie der Bekanntmachung, treffen sich die neu gewählten Betriebsräte und Betriebsrätinnen in ihrer konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrates.


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