Smart Factories, künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Industrie 4.0 - da kommt sicher einiges auf die Arbeitswelt zu. Wir müssen uns auf gravierende Änderungen in der Arbeit, zumindest so wie wir sie heute kennen, einstellen. Wie immer im Leben birgt der Wandel Chancen und Risiken. Keiner weiß bisher, welche Rolle der Mensch in einer Welt der vernetzten und autark arbeitenden Fabriken spielen wird. Wie wird unser Arbeitsalltag aussehen? Welche Aufgaben werden wir übernehmen? WIe weitreichend ist die künstliche Intelligenzierung im Betrieb? Reden wir bei gravierenden Veränderungen in der nächsten Zeit über 10 Jahre oder 50 Jahre? Was für den einzelnen Mitarbeiter schon schwierig vorauszusagen ist, ist beim Betriebsrat nicht leichter. Sicher ist: Es kommen erhebliche Veränderungen natürlich auch auf die Arbeit von Betriebsräten und Betriebsrätinnen zu. Eine andere Arbeitswelt bedarf einer angepassten, modernen betrieblichen Vertretung und neue Wege der Mitbestimmung. Exakte Prognosen abzugeben ist aktuell sicher schwierig. Wir wagen trotzdem einen Blick in Zukunft.
Transformationsprozesse und Zukunft der Arbeit
Die betriebliche Mitbestimmung ist eindeutig im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Dies wurde über Jahrzehnte erkämpft und wird sich so schnell auch nicht ändern. Die Frage ist vielmehr, inweit sich eine radikale Veränderung der Arbeitswelt auf diesen bewährten Rahmen auswirkt und vor allen Dingen welche Möglichkeiten zur Mitbestimmung Betriebsräte und Betriebsrätinnen als Vertreter der Belegschaft habe. Die Veränderungen wirken sich auf sehr unterschiedliche Bereiche aus und werden von verschiedenen Triebkräften bestimmt. Eine tiefgreifende Veränderung wird es sicher in der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und die Organisation der Arbeit geben. Wo heute noch ganz selbstverständlich ein Drei-Schicht-Betrieb mit entsprechenden Arbeitszeitmodellen gefahren wird, sind in der Zukunft ganze andere Modelle denkbar.
Neben den technischen Innovationen ergeben sich weitere Transformationen der aktuellen Arbeitswelt durch eine fortschreitende Globalisierung und andere politische Triebkräfte wir zum Beispiel dem Brexit und den Wahlerfolgen von populistischen Parteien. Es ist von einem weiteren Abbau von Sozialsystemen und einer Aufspaltungen der Belegschaft in Leiharbeiter, befristete und unbefristete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auszugehen.
Diese Entwicklungen, wie zum Beispiel die weitere Auflösung von starren Arbeitszeitraster, bestimmen den Rahmen des Betriebsratshandeln und zukünftige Selbstverständnis der Betriebsräte. Dabei wird es um eine hauptsächlich um die Frage einer sozialen Technikgestaltung gehen. Industrie 4.0 und KI (künstliche Intelligenz) sind bisher nur griffige Marketingbegriffe, von denen kaum einer sagen kann, was sie eigentlich konkret für die Zukunft der Arbeit bedeuten. In der aktuellen Diskussion gibt es viel Panikmache und Kaffeesatzleserei, aber wenig Verbindliches. Es geht nicht darum Transformationsprozesse zu verhindern, sondern proaktiv zu gestalten. Dabei sollten Betriebsräte und Betriebsrätinnen schon jetzt Prozesse beobachten, verstehen und Folgen abschätzen können.
Anforderungen an den Betriebsrat 4.0
Die anstehenden Transformationen machen sicher eine Neudefinierung der Rolle des Betriebsrats notwendig. Dies geht Hand in Hand mit einer neuen strategischen Ausrichtung des Betriebsratshandelns unter den neuen Rahmenbedingungen, welche schon jetzt angedacht werden sollte. In der Zukunft werden Betriebsräte und Betriebsrätinnen eine umfangreiches Überblickswissen und Verständnis für komplizierte Wertschöpfungsketten wie z.B. selbstlernende System haben. Weder kann man erwarten, noch ist es wünschenswert, dass alle ein abgeschlossenes Informatikstudium mitbringen. Der Ausbau der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen kann jedoch sicher nicht schaden. Hierfür sind neue Wege der Informationsbeschaffung, die Entwicklung von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch und Out-of-box-Denken gefragt. Die Zusammenarbeit kann mittels moderner Kommunikationsstrukturen verbessert und neue Strukturen, wie zum Beispiel Onlinewahlen und Videokonferenzen, getestet werden. Diese Maßnahmen machen die Arbeit des Betriebsrates flexibler und er kann schneller auf die aktuellen Entwicklungen reagieren. Dabei ist auch in der Zukunft der Kontakt mit der Belegschaft unabdingbar. Auch wird der Betriebsrat als Vermittler nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch bei möglichen Konflikten innerhalb der Belegschaft auftreten. Hier sind neue Wege der Kommunikation gefragt, die in die Lebensrealität des Industriearbeiters 4.0 passen.
Fazit
Betriebsräte und Betriebsrätinnen werden auch weiterhin als Lenker im Betrieb, als Streiterin für gute Arbeitsbedingungen und als Beschützerin erkämpfter Arbeitnehmerrechte gebraucht. Sie müssen vor dem Hintergrund von Smart Factories und Industrie 4.0 mehr denn je über eine tiefgreifende Gestaltungskompetenz verfügen. Hier sind neue Leitbilder gesucht und müssen alte Rollen neu gedacht werden. Es geht immerhin darum die neue Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie klimaschonend, rechtskonform und insbesondere sozial gerecht ist.
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