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Sprockhövel

Wie kann die SBV während der Pandemie bei einer betrieblichen oder medizinischen Reha-Maßnahme unterstützen?

Seminarbeschreibung

Wir lassen uns nicht mit einer krankheitsbedingten Kündigung abfrühstücken. Rechtzeitig geplante Rehamaßnahmen können Betroffene unter Umständen, vor einer Kündigung retten. Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) steht die Teilhabe der einzelnen Person in Unternehmen im Vordergrund. Betroffene haben das Recht auf eine betr. oder med. Rehabilitation aber vielen Interessenvertretungen ist nicht bewusst, welches mächtige Instrument sie damit in der Hand haben. Was Dich in diesem Online-Seminar erwartet:

_ Warum ist das neue „BTHG“ so wichtig und entscheidend für erkrankte Personen
(besonders während o. nach Corona) im Unternehmen?
- Wir schauen auf die Unterschiede zwischen: BEM, Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
und Teilhabeplanverfahren.
- Du lernst die Teilhabe,
das Teilhabeplanverfahren, sowie das Leistungsspektrum der möglichen Rehabilitationträger kennen und warum ein Reha-Berater im Unternehmen unerlässlich ist.
- Wir räumen mit dem Irrtum auf, dass nur ein Arzt eine medizinische Reha verordnen kann und wie eine SBV bei einer betr./med. Rehamaßnahme aktiv wird.

Hinweis: Reiche am Vortag des Online-Seminar, bis spätestens 12:00 Uhr, Deine individuellen Fragen zu diesem Thema per E-Mail an Margrit.Kronisch@igmetall.de. Der Referent kann so für Dich „Deine“ Möglichkeiten aufbereiten. Selbstverständlich wird der Datenschutz gewahrt und gerne kann nach dem Online-Seminar ein persönliches Gespräch mit dem Referenten stattfinden.

Termine

13.04. | 08:30 - 11:00

Moderation

Norma Sachse

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

-

Kosten

250,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenverteter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs 4 SGB IX

Bemerkungen

-

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