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Sprockhövel

Was BR-Gremien über Coronatests wissen sollten

Seminarbeschreibung

Je länger die Corona-Krise andauert, desto intensiver wird über eine Teststrategie diskutiert. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes befördert die Diskussion über eine gesetzliche Testpflicht. Der Arbeitgeber muss inzwischen Schnelltests anbieten, für die Beschäftigten besteht aber weiterhin Freiwilligkeit. Dennoch wollen immer mehr Arbeitgeber ihre Beschäftigten dazu verpflichten, sich regelmäßigen Schnelltests zu unterziehen. • Kann sich der Arbeitgeber dabei auf sein Direktionsrecht stützen?
• Bietet das Infektionsschutzgesetz eine Grundlage für verpflichtende Tests?
• Welche Tests kommen überhaupt in Frage und worin bestehen die Unterschiede?
• Wie verlässlich ist das Testergebnis?
• Wo bleibt bei alldem der Datenschutz?

Termine

09.06. | 09:00 - 12:00

Moderation

Heinz Fritsche, Oliver Winkler

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

-

Kosten

285,00

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenverteter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

SX022321WEB

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