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Kritische Akademie Inzell

Umsetzung des §129 BetrVG - audiovisuelle Betriebsratsarbeit

Seminarbeschreibung

Aufgrund der seit Frühjahr 2020 bestehenden Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zeitlich befristet den §129 BetrVG erlassen, nachdem Betriebsratsgremien ihre Sitzungen auch als Telefon-oder Videokonferenz abhalten können. Weiterhin lässt der Paragraf zu, dass Betriebsversammlungen als Videokonferenzen durchgeführt werden. Auch wenn die Regelung vorerst nur bis 31.12.2020 befristet ist, kann erwartet werden, dass sie bis ins nächste Jahr oder darüber hinaus verlängert wird. In einigen Betrieben gibt es zu beiden Veranstaltungen (Sitzungen und Versammlungen) schon Erfahrungen. Doch nicht überall lässt sich die neue digitale Betriebsratsarbeit so ohne Weiteres umsetzen. Was es zu beachten gibt, wie diese neue Betriebsratsarbeit konkret gestaltet werden kann und wie sich die derzeitige Rechtslage auf die zukünftige Betriebsratsarbeit auswirken kann, wollen wir im Online-Seminar beraten.

Termine

14.12., 13:00-16:30
16.12., 08:30-12:00

Moderation

Christiane Jansen

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

10

Kosten

300,00 €

Zielgruppe

Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

-

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