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Lohr / Bad Orb

Teilzeitarbeit – von Brückenteilzeit, verkürzter Vollzeit und weiteren Möglichkeiten und Fallstricken bei der Teilzeitarbeit

Seminarbeschreibung

Bisher sind die Wege aus der Teilzeitfalle meist sehr beschwerlich. Einmal in Teilzeit ist die Aufstockung der Arbeitszeit vom „Goodwill“ des Arbeitgebers abhängig. Mit dem Recht auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, der sog. Brückenteilzeit, wurde 2018 eine wichtige Komponente des Teilzeitrechts weiterentwickelt. Das sichert unter festgeschriebenen Bedingungen das Rückkehrrecht zum ursprünglichen Arbeitszeit-Volumen. Beantragung und Umstände sind allerdings an Voraussetzungen gekoppelt. Vorreiter für die Umsetzung der lang geforderten Gesetzesänderung war der Tarifabschluss in der MuE ebenfalls in 2018 mit Komponenten zu mehr Flexibilität der eigenen Arbeitszeit wieder verkürzten Vollzeit und dem T-ZUG.

Die verschiedenen Regelungen gilt es als Betriebsrat zu kennen und ggf. gesetzliche und tarifliche Regelungen gegenüberzustellen. Voraussetzung, um die Kolleg*innen entsprechend beraten zu können und Handlungsoptionen für den Betriebsrat zu erarbeiten.

Unsere Themenschwerpunkte: Teilzeit-Befristungsgesetz (beinhaltet: Teilzeit als Begriff, Weg der Beantragung, die neue Brückenteilzeit) sowie weitere Aspekte der Teilzeitarbeit und Gegenüberstellung der tariflichen Regelung zur verkürzten Vollzeit.

Termine

15.4. | 9:00 - 15:30

Moderation

Susanne Held
Thomas Gorsboth

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

12

Kosten

400,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Vertrauenspersonen der Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung und deren Stellvertreter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

1-tägig

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