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Sprockhövel

Masken für alle!? Was Betriebsratsgemien über Atemschutz wissen sollten

Seminarbeschreibung

Die Debatte um das Tragen von FFP2 Masken ist durch die bayrische Landesregierung neu belebt worden. Von selbstgenähten Masken aus Geschirrhandtüchern bis zur FFP3 Maske wird alles Mögliche als Maske genutzt. Bis März 2020 kannten das Arbeiten mit Atemschutzmaske nur Beschäftigte, die an Arbeitsplätzen mit Gefahrstoffen und im Gesundheitsbereich arbeiten. Wir haben mit Experten der Berufsgenossenschaft gesprochen und wollen mit euch erläutern, worauf bei Atemschutzmasken zu achten ist. Die Kolleginnen und Kollegen werden es dem Betriebsrat danken, wenn diese ihre Rechte nutzen, um den Beschäftigten im wahrsten Sinne des Wortes mehr Luft zu verschaffen. Themen: • Was können Mund-Nase-Bedeckungen leisten und wofür wird professioneller Atemschutz benötigt? • Wie lange kann mit Masken gearbeitet werden bis eine Pause notwendig ist? • Was ist bei der Überarbeitung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung zu beachten? • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach §87 (1) Ziff. 7 BetrVG

Termine

18.05. | 09:00 - 12:00

Moderation

Heinz Fritsche

Seminar-Nr.

Vier Lerneinheiten à 90 Min.

Teilnehmer-Anzahl

-

Kosten

285,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

SX052021WEB

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