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Sprockhövel

Homeoffice! Was BR-Gremien darüber wissen sollten

Seminarbeschreibung

Mit der Digitalisierung und beschleunigt durch die Corona-Pandemie haben sich für viele Beschäftigte Arbeitsort, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel verändert. Die Arbeit in der eigenen Wohnung bietet neue Möglichkeiten, Arbeit und Arbeitszeiten zu gestalten. Beschäftigte wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, zugleich bringt diese Art zu Arbeiten neue Anforderungen an die Grenzziehung zwischen Arbeit und Freizeit mit sich.
Am 22. April hat der Bundestag den § 28 b seiner neuen Fassung in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Indem Gesetz wird u.a. festgelegt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten haben, diese Tätigkeiten in Homeoffice auszuführen.
Im Seminar wollen wir uns unter anderem die neuen Regelungen genauer ansehen und übermögliche Konsequenzen für die betriebliche Praxis diskutieren. Themen:

- DasneueInfektionsschutzgesetzinderbetrieblichenUmsetzung
- Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplatzgestaltung im Homeoffice
- RechteundPflichtenvonArbeitgeber
- BetriebsratundBeschäftigten
- MitbestimmungsrechtedesBetriebsrats

Termine

08.06. | 09:00 - 16:00

Moderation

Roswitha Schneider, Oliver Winkler

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

25

Kosten

480,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenverteter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

vier Lerneinheiten à 90 Min.

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