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Kritische Akademie Inzell

Die betriebliche Einigungsstelle nach BetrVG

Seminarbeschreibung

Bei strittigen Mitbestimmungsfragen kommt es vor, dass der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat unnötig hinauszögert oder gar nicht erst abschließen will. Für solche Fälle sieht das Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes betriebliches „Einigungsstellenverfahren“ vor. Ebenso für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss des (Gesamt-)Betriebsrats Informationen vorenthält.

Mit Vorträgen, Arbeitsgruppen und einer Einigungsstellen-Simulation wird in diesem Online-Seminar erläutert, wie eine betriebliche Einigungsstelle "angerufen" wird und wie das Einigungsstellen-Verfahren abläuft. Dabei wird deutlich, welche Rolle die betrieblichen Beteiligten (BR und AG Seite) haben, welche (betriebsinterne und externe) Unterstützung sie nutzen können und warum Arbeitgeber, Betriebsrat und Beschäftigte an den „Spruch der Einigungsstelle“ gebunden sind.

Termine

04.11. | 09:00 - 12:30

Moderation

Olaf Schröder

Seminar-Nr.

07.06. | KA0012321WEB
29.11. | KA0014821WEB

Teilnehmer-Anzahl

12

Kosten

285,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen

Freistellung

§ 37 Abs 6 BetrVG

Bemerkungen

Je alternativem Termin: Lerneinheiten à 90 min mit Pause

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