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Kritische Akademie Inzell

Datentransfer in die USA nach dem EuGH-Urteil "Schems II"

Seminarbeschreibung

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein sog. „unsicheres Drittland“ ist nur unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt. Für den Transfer in die USA wurde in vielen Fällen bis zur EuGH-Entscheidung vom Juli 2020 die Möglichkeit der „Privacy Shield“-Regelung genutzt. Dies ist nun nicht mehr möglich, die Alternative (sogenannte Standard-Vertragsklauseln, SCC) sind aber durch das Urteil ebenfalls eingeschränkt worden.

Die europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden haben eine Reihe von Anforderungen formuliert, die vor einer Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA erfüllt sein müssen. Das betrifft sowohl die Übertragung an eine amerikanische Niederlassung oder Konzernmutter als auch die Nutzung eines US-Unternehmens als IT-Dienstleister (Microsoft, Zoom, Google, AWS etc.).

Termine

24.02. | 09:00-12:30

Moderation

Willi Ruppert

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

-

Kosten

300,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Bemerkungen

-

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