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Seminarinhalte
Kritische Akademie Inzell
Datentransfer in die USA nach dem EuGH-Urteil "Schems II"
Seminarbeschreibung
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein sog. „unsicheres Drittland“ ist nur unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt. Für den Transfer in die USA wurde in vielen Fällen bis zur EuGH-Entscheidung vom Juli 2020 die Möglichkeit der „Privacy Shield“-Regelung genutzt. Dies ist nun nicht mehr möglich, die Alternative (sogenannte Standard-Vertragsklauseln, SCC) sind aber durch das Urteil ebenfalls eingeschränkt worden.
Die europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden haben eine Reihe von Anforderungen formuliert, die vor einer Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA erfüllt sein müssen. Das betrifft sowohl die Übertragung an eine amerikanische Niederlassung oder Konzernmutter als auch die Nutzung eines US-Unternehmens als IT-Dienstleister (Microsoft, Zoom, Google, AWS etc.).
Termine
24.02. | 09:00-12:30
Moderation
Willi Ruppert
Seminar-Nr.
-
Teilnehmer-Anzahl
-
Kosten
300,00 €
Zielgruppe
Betriebsrät*innen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Bemerkungen
-