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Berlin

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Pandemie

Seminarbeschreibung

Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) soll die Weiterbeschäftigung von
erkrankten Beschäftigten auch in der Corona-Pandemie gesichert werden. Seit der Einführung
des § 167 Abs. 2 SGB IX (Prävention) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, mit betroffenen
Beschäftigten und den Interessensvertretungen umfassende Möglichkeiten zum Arbeitsplatz--
erhalt zu entwickeln. Diese Verpflichtung gilt auch in der Pandemiesituation.
Damit das BEM erfolgreich ist, müssen die betroffenen Kolleg*innen, die Interessenvertretung
(SBV/ BR/ JAV) und Arbeitgeber zusammenarbeiten. Wie gestalten wir diesen Prozess in der
derzeitigen Sondersituation? Themen im Seminar:
- Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Der präventive Ansatz des SGB IX und des Arbeitsschutzgesetzes
- Der besondere Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Handlungsschritte bei der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in der
Corona-Pandemie
- Derzeit mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung

Termine

Modul 1
29.03. | 09:00 - 13:30

Modul 2
30.03. | 09:00 - 13:30

Modul 3
31.03. | 09:00 - 13:30

Moderation

Bernward Budde, Rolf Klabunde

Seminar-Nr.

Teilnehmer-Anzahl

16

Kosten

750,00 €

Zielgruppe

Betriebsrät*innen, Vertrauenspersonen der Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung und deren Stellvertreter*innen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

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