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Seminarinhalte
Berlin
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Pandemie
Seminarbeschreibung
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) soll die Weiterbeschäftigung von
erkrankten Beschäftigten auch in der Corona-Pandemie gesichert werden. Seit der Einführung
des § 167 Abs. 2 SGB IX (Prävention) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, mit betroffenen
Beschäftigten und den Interessensvertretungen umfassende Möglichkeiten zum Arbeitsplatz--
erhalt zu entwickeln. Diese Verpflichtung gilt auch in der Pandemiesituation.
Damit das BEM erfolgreich ist, müssen die betroffenen Kolleg*innen, die Interessenvertretung
(SBV/ BR/ JAV) und Arbeitgeber zusammenarbeiten. Wie gestalten wir diesen Prozess in der
derzeitigen Sondersituation? Themen im Seminar:
- Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Der präventive Ansatz des SGB IX und des Arbeitsschutzgesetzes
- Der besondere Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Handlungsschritte bei der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in der
Corona-Pandemie
- Derzeit mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung
Termine
Modul 1
29.03. | 09:00 - 13:30
Modul 2
30.03. | 09:00 - 13:30
Modul 3
31.03. | 09:00 - 13:30
Moderation
Bernward Budde, Rolf Klabunde
Seminar-Nr.
Teilnehmer-Anzahl
16
Kosten
750,00 €
Zielgruppe
Betriebsrät*innen, Vertrauenspersonen der Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung und deren Stellvertreter*innen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Bemerkungen