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Lohr / Bad Orb

Berufliche Weiterbildung in der Krise nutzen zur Gestaltung der Arbeit von morgen

Seminarbeschreibung

Angesichts der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Krise durch den durch den Corona-Lockdown und des vorhandenen beschleunigten technologischen Wandels bleiben die Herausforderungen für die Unternehmen weiter groß. Bei der Gestaltung der weiteren Entwicklung spielt die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten eine zentrale Rolle. Dabei hat der Betriebsrat über seine Beteiligungsrechte weitreichende Möglichkeiten, diese mitzugestalten. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag am 23. April 2020 das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) beschlossen. Um die Zukunftschancen der Qualifizierung effektiv nutzen zu können, bedarfes aktiver und zielorientierter Mitgestaltung des Betriebsrats – nicht zuletzt, um Beschäftigung zu sichern. Themenschwerpunkte u.a.:

1. Ansätze von Qualifizierungsmöglichkeiten zur Beschäftigungssicherung im Rahmen der Gestaltung der Arbeit von morgen
2. Berufliche Weiterbildung nutzen während der Kurzarbeit
3. Fördermöglichkeiten, u.a. durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz
4. Beteiligungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Termine

09.07., 10:00 – 15:30

Moderation

Irmgard Seefried (BiZ Lohr/Bad Orb),
Karl-Heinz Hageni (Trainer)

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

15

Kosten

300,00 €

Zielgruppe

BR, die berufliche Weiterbildung als Instrument nutzen wollen

Freistellung

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Bemerkungen

Ablauf: 2 Lerneinheiten á 90 Minuten
09.07.2020, 10:00 Uhr – 15:30 Uhr, Seminar-Nr.: LX0012820WEB
(dazwischen Bearbeitung einer Transferaufgabe)

Wir empfehlen im Vorfeld den Besuch des Online-Seminars Personalplanung; Bitte mit Angabe: Seminarnummer, Namen, Mitgliedsnummer und Mail-Adresse.

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