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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Seminarbeschreibung

Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte gilt insbesondere im Falle einer Kündigung. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die besonderen Schutzrechte für die Beschäftigten werden durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und explizit im Arbeitsrecht geregelt. Konfliktfälle rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fordern ein adäquates Handeln der Betriebsräte. Hierzu müssen sie in der Lage sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, Aufhebungsverträgen und Massenentlassung betroffen sind, im Konfliktfall richtig zu beraten und zu begleiten.

Eine richtige Beratung setzt fundierte Kenntnisse zu sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung und zum Interessenausgleich voraus. Oftmals bestehen auch Alternativen zur Kündigung in Form von Versetzung oder Weiterqualifizierung. Ein Überblick zu den einschlägigen Rechtsquellen ist hier der Grundstein zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten rund um das Arbeitsverhältnis. Die Bedingungen und Rahmenbedingungen dabei sind jedoch im Einzelfall sehr unterschiedlich. Das Seminar “Arbeitsrecht III” behandelt alle wesentlichen individualrechtlichen Aspekte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Die Fortbildung für Betriebsräte gibt einen Überblick zu sämtlichen Ausprägung der Beendigung, wie zum Beispiel Aufhebungsverträge, sowie Formen und notwendige Begründungen von Kündigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen auch in der Lage sein, Betroffene im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Verfahren zu unterstützen. Fallbeispiele aus der Praxis und ein Besuch einer Verhandlung im Arbeitsgericht ergänzen hierbei die theoretischen Grundlagen des Arbeitsrechts.

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