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Seminarinhalte
Arbeitsvertrag und Beginn des Arbeitsverhältnisses
Seminarbeschreibung
Das Arbeitsrecht beinhaltet alle relevanten Gesetze zur Erwerbstätigkeit. Es lässt sich dabei in ein individuelles und ein kollektives Arbeitsrecht unterteilen. Der erste Fall regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Vertretungsorganen der Beschäftigten. Ein grundlegender Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, welcher die Rahmenbedingungen am Anfang und zur Beendigung der Beschäftigung enthält. Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Die Betriebsräte werden an dieser Stelle insbesondere bei Neueinstellungen mit wichtigen Fragen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses und zum Abschluss eines Arbeitsvertrages konfrontiert.
Hier ist ein fundiertes Wissen zu zentralen Punkten wie zum Beispiel allgemeinen Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten bei Neueinstellungen bis hin zu zulässige Fragen beim Bewerbungsgespräch gefragt. Die Fortbildungen vermitteln die wesentlichen Grundlagen und Systematik des Arbeitsrechts und zeigt Themenfelder auf, die bei der Anbahnung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind.
Das Seminar behandelt zusätzlich grundsätzliche Fragestellungen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses und wie wichtige Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich, im Sinne der Beschäftigten, geregelt werden können. Darüber hinaus stehen in der Schulung für Betriebsräte Inhalte zur Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten u.a. in der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerber im Vordergrund. Dabei werden Fragen zur Teilnahme von Betriebsräten an Vorstellungsgesprächen und Einfluss auf die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen erörtert und mit den Teilnehmenden diskutiert.
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Die Bedeutung von Arbeitsverträgen
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