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Kritische Akademie Inzell

Arbeit für morgen - Gesetz

Seminarbeschreibung

Die Förderung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die
Bewilligung/Zahlbarmachung der Leistungen obliegt der Arbeitsagentur. Bei größeren
Qualifizierungsvorhaben eines Unternehmens kann das, mittels Sammelantragsverfahren
beantragt werden.
Der Betriebsrat hat bei den Themen der Berufsförderung umfassende Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte, die in diesem Sammelverfahren eine entscheidende Rolle spielt. Dabei
sollte nicht gewartet werden bis der Arbeitgeber Fakten schafft oder noch schlechter die Zeit
verschläft. Stattdessen sollte der Betriebsrat aktiv mit den Beschäftigten und dem Arbeitgeber
diese neue Möglichkeit der geförderten Weiterbildung aktiv anstoßen.

Termine

03.03. | 09:00 - 12:30

Moderation

Gerald Schmitt

Seminar-Nr.

-

Teilnehmer-Anzahl

14

Kosten

285,00 €

Zielgruppe

Schwerbehindertenvertreter*innen, Betriebsrät*innen

Freistellung

§ 37 Abs 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX

Bemerkungen

-

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