Title
I'm a paragraph. I'm connected to your collection through a dataset. Click Preview to see my content. To update me, go to the Data Manager.
Seminarinhalte
Arbeitsrecht-Seminare für neue Betriebsrät*innen
Als Betriebs*rätin bist du der erste Ansprechpartner im Konfliktfall und berätst deine Kolleg*innen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dafür musst du die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen kennen und verstehen. In unseren Arbeitsrecht-Grundlagenseminaren erklären dir renommierte Juristen die rechtlichen Grundlagen. Sie vermitteln dir spannend und praktisch die aktuellen Handlungsstrategien aus der Praxis für klassische betriebliche Konfliktfälle.
Arbeitsrecht 1
Arbeitsvertrag & Beginn des Arbeitsverhältnisses
Wie wird ein Arbeitsverhältnis begründet? Welche Inhalte sind im Arbeitsvertrag zulässig und welche müssen geregelt werden? Das betriebspolitische Seminar vermittelt die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts und zeigt auf, welche Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind.

Dr. Thomas Klebe, Referent
Mitherausgeber Kommentar z. BetrVG
Die Arbeitsrecht-Seminare geben dir die Sicherheit, souverän zu handeln und zu verhandeln.
Praxisbezogen
Aktuell
Kompetent
Die Seminarreihen sind immer an der herrschenden Rechtsprechung orientiert. Wir reagieren schnell auf alle arbeitsrechtlichen Veränderungen.
In den Seminaren entwickeln wir Handlungsstrategien für konkrete Fälle aus deinem Arbeitsalltag, so dass du deine Beratungsfunktion bei Konflikten ausüben kannst.
Sämtliche Seminarleiter*innen verfügen über theoretisches und praktisches Know-how. Hier lernst du alles aus erster Hand, was du als Betriebsrät*inn wissen musst.
Unser Anspruch
Unsere Arbeitsrecht Seminare für Betriebsräte.
Vor allem für Neugewählte ist es wichtig, sich schnell fit zu machen für die neuen Aufgaben als Betriebsrät*inn und sich hierbei auf das Wesentliche zu konzentrieren. Mit der Grundlagenbildung für Betriebsräte gibt es von der IG Metall die perfekte Einstiegshilfe in eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Bei Neueinstellungen werden Betriebsrät*innen immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis. Betriebsrät*innen müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen?
Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertreter sowie Schwerbehindertenvertreter haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen besonderen Anspruch auf Bildung, um sich das notwendige Wissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter anzueignen. Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs.1 BetrVG muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertreter für alle Grundlagenseminare mit Entgeltfortzahlung freistellen und die Kosten für Schulungen übernehmen.
Dazu gehören Seminare, die grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht vermitteln und ausreichende Kenntnisse in allen tariflichen Fragen. Die Seminare beinhalten ebenfalls allgemeine wirtschaftliche Kenntnisse, rechtliche Kenntnisse sowie alle Themen, um die Aufgaben als Interessenvertreter zu erfüllen.